Bundestag beschließt Änderungen beim Bundesfreiwilligendienst

Teilzeit möglich

Freiwillige unter 27 Jahren sollen künftig flexibler arbeiten können. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, wonach mehr Plätze für ein Freiwilligenjahr geschaffen werden. Zudem sollen Freiwillige ihren Dienst auch in Teilzeit leisten können. 

Bundesfreiwilligendienst / © Patrick Pleul (dpa)
Bundesfreiwilligendienst / © Patrick Pleul ( dpa )

Derzeit könnten viele junge Menschen ein solches Jahr, in dem sie lediglich ein Taschengeld erhalten, nicht leisten, begründete das Familienministerium, das den Entwurf erarbeitete.

Mittelfristig soll der Bund deshalb auch die finanziellen Bedingungen für einen solchen Freiwilligendienst verbessern und ein bundesweit einheitliches Freiwilligengeld von 402 Euro zahlen. Zudem soll es Zuschüsse für ein Monatsticket mit dem öffentlichen Nahverkehr geben. Derzeit erhalten die Freiwilligen einen Höchstsatz von 391 Euro.

80.000 Freiwilige pro Jahr

Nach Angaben des Ministeriums machen jährlich mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland. Rund 53.000 absolvieren davon ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), 3.000 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und rund 27.000 den Bundesfreiwilligendienst, den es seit der Abschaffung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes gibt. Neu ist auch ein Natur-Freiwilligendienst der Deutschen Unesco-Kommission (DUK).

Mehr Geld für Ausbau der Plätze

Nach Einschätzung von Giffey könnten jährlich bis zu 120.000 junge Menschen für ein Jugendfreiwilligenjahr gewonnen werden. Jährlich gibt es rund 800.000 Schulabgänger. Für den Ausbau der Plätze will der Bund auch mehr Geld in die Hand nehmen. So standen 2018 rund 263 Millionen Euro im Haushalt des Ministeriums zur Verfügung. Für 2019 sieht der Haushalt zusätzliche Mittel von rund 65 Millionen Euro vor.

Giffey rechnet mit Kosten von rund einer Milliarde Euro, wenn auch das Taschengeld für die Freiwilligen erhöht wird und Möglichkeiten für einen Teilzeit-Freiwilligendienst geschaffen werden. Derzeit beteiligt sich der Bund lediglich am Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst, nicht aber für das FSJ oder das FÖJ. Bei einem Pflichtjahr, dass Teile der Union fordern, fielen nach ihren Angaben Kosten von 5 bis 12 Milliarden Euro an.


Quelle:
KNA
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