Bundeskabinett beschließt Integrationsgesetz

"Fördern und Fordern"

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Integrationsgesetzes beschlossen. Das teilte die Bundesregierung am Mittwoch in Meseberg mit. Kern des Gesetzes sei das Prinzip "des Förderns und Forderns".

Die Aktion Neue Nachbarn macht sich für eine gute Integration von Geflüchteten stark / © Armin Weigel (dpa)
Die Aktion Neue Nachbarn macht sich für eine gute Integration von Geflüchteten stark / © Armin Weigel ( dpa )

"Die neu Angekommenen sollen zu guten Nachbarn und Bürgern werden. So wird es uns gelingen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und Parallelgesellschaften in unserem Land zu verhindern", so die Bundesregierung.

Im April hatte man sich auf Eckpunkte für das Gesetz geeinigt und die finalen Aspekte am Dienstag beraten. Demnach sollen verpflichtende Integrationskurse von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten ausgebaut und insgesamt aufgestockt werden. Künftig soll daher die Teilnahme an einem Kurs nach sechs Wochen möglich sein. Nach einem Jahr erlischt die Teilnahmeberechtigung. Auch Sprachkurse sollen möglichst früh beginnen.

Leistungskürzungen bei Verweigerung von Integrationsmaßnahmen

Flüchtlingen, die Integrationsmaßnahmen ablehnen, sollen Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz gekürzt werden. Zudem soll Asylbewerbern ein Wohnsitz zugewiesen werden. Die Entscheidung über die Art der Wohnsitzauflage soll bei den Ländern liegen. Demnach können die Länder Flüchtlingen für drei Jahre einen Wohnort zuweisen oder ihnen verbieten, in bestimmte Stadtteile zu ziehen.

Wer eine Ausbildung beginnt, soll für die gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen. Die Altersgrenze für den Beginn einer Ausbildung wird aufgehoben. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss verlängert sich den Angaben nach die Duldung für weitere sechs Monate zur Arbeitssuche. Für eine anschließende Beschäftigung soll es eine weitere zweijährige Aufenthaltserlaubnis geben.

Asylbewerber können künftig als Leiharbeiter beschäftigt werden

Bislang dürfen Asylbewerber und Geduldete eine Arbeitsstelle nur besetzen, wenn es keine einheimischen oder andere europäische Bewerber gibt. Diese Vorrangprüfung soll für drei Jahre abgeschafft werden. Asylbewerber dürfen demnach künftig auch als Leiharbeiter beschäftigt werden.

Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt sichern und Integrationskurse absolviert haben, sollen früher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Auch dafür will die Bundesregierung 100.000 neue niedrigschwellige Jobmöglichkeiten schaffen.

Prüfung zum Schutz vor Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften

Wie es in der Erklärung der Bundesregierung weiter heißt, werde auch geprüft, inwiefern es eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz vor Übergriffen in Flüchtlingsunterkünfte brauche. Zudem sollen Asylsuchende ohne Bleibeperspektive - ausgenommen Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern - in einem Pilotprojekt Orientierungshilfen erhalten.

Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), verteidigte den Entwurf. "Es ist zum ersten Mal ein Gesetz, auf dem wirklich Integration steht", sagte Özoguz im ZDF-Morgenmagazin. Die Bedingungen für Flüchtlinge seien nicht übermäßig verschärft worden, so die SPD-Politikerin. Vielmehr stehe das Fördern an erster Stelle.


Quelle:
KNA