Bund will keine Änderung bei Staatsleistungen für Kirchen

Der Kelch geht weiter an die Länder

Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, die Staatsleistungen für die Kirchen zu streichen. Aus der Politik kam zuletzt häufiger die Forderung, diese Verpflichtungen abzulösen. Die Kirchen zeigen sich gesprächsbereit.

Staatsleistungen in der Debatte (KNA)
Staatsleistungen in der Debatte / ( KNA )

Man sehe keinen Handlungsbedarf für ein entsprechendes "Grundlagengesetz", an dem sich die Länder dann orientieren könnten, heißt es in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage der Linken, die der Zeitung "Neues Deutschland" (Mittwoch) vorliegt.

"Wenn aufseiten der Länder oder der Kirchen der Wunsch nach Änderung der Staatsleistungen bestehen sollte, ist nach Auffassung der Bundesregierung die jederzeit mögliche, einvernehmliche Lösung auf Länderebene der einfachere und sachgerechtere Weg", heißt es in der Stellungnahme.

Das Papier verweist unter anderem auf die Ablösung sogenannter Kirchenbaulasten, wie sie in Hessen vollzogen wurde. Dieses Modell bestärke die Bundesregierung in der Auffassung, "dass Änderungen bei den Staatsleistungen am besten auf Länder- oder Gemeindeebene zusammen mit den Kirchen vereinbart werden sollten". Wie das "Neue Deutschland" unter Bezugnahme auf die Anfrage berichtet hatte, sieht die Regierung keinen Bedarf, eine Kommission zur Ermittlung des Umfangs einer Ablösesumme einzurichten, wie sie der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki vorgeschlagen hatte.

Derzeit erhalten die Kirchen rund 460 Millionen Euro jährlich vom Staat. Die Zahlungen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen, dieser Passus wurde ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde, die von den Ländern aufzubringen wäre.

Die Anfrage aus der Linksfraktion ist bereits die zweite in dieser Wahlperiode. Die Linkspartei hatte die Staatsleistungen an die Kirchen in der Vergangenheit wiederholt scharf kritisiert. In der vergangenen Wahlperiode hatte die Bundestagsfraktion einen Antrag ins Parlament eingebracht, der eine Ablösung der Zahlungen für das Zehnfache der derzeitigen Jahreszahlungen vorsah. Die breite Mehrheit im Parlament lehnte den Vorstoß ab, auch weil der Ablösefaktor als zu gering betrachtet wurde. Die Kirchen hatten sich gesprächsbereit gezeigt.


Quelle:
dpa , KNA