Bistum Münster verschärft Disziplin für Kleriker

Weltweite Premiere

Laut Bistum Münster ist es eine weltweite Premiere. Die Diözese führt erstmals eine Disziplinarordnung für ihre Geistlichen ein. Die verantwortlichen Kirchenrechtler sprechen von einem "mutigen und notwendigen Schritt".

Autor/in:
Michael Althaus
Ein graues und ein weißes Collarhemd / © Cristian Gennari (KNA)
Ein graues und ein weißes Collarhemd / © Cristian Gennari ( KNA )

Katholiken im Bistum Münster sollen besser vor Willkür und Machtmissbrauch durch Kleriker geschützt werden. Erstmals in der katholischen Kirche weltweit werde Bischof Felix Genn deshalb zum 1. März eine Disziplinarordnung für Kleriker in Kraft setzen, teilte das Bistum am Freitag mit. 

Auch werde er einen Schlichtungsrat einsetzen, der Verwaltungsentscheidungen im Bistum überprüfe. Genn hatte bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung einer Studie zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster im Juni 2022 angekündigt, dass er sich den Urteilen einer unabhängigen Kontrollinstanz unterwerfen und so Macht abgeben möchte.

Bischof Felix Genn / © Guido Kirchner (dpa)
Bischof Felix Genn / © Guido Kirchner ( dpa )

Die Disziplinarordnung soll laut Bistum unter anderem sexuelle Grenzüberschreitungen, den Bruch des Seelsorgegeheimnisses und den Missbrauch seelsorglicher Beziehungen durch Kleriker ahnden. Als Sanktionen sind je nach Vergehen beispielsweise eine Mahnung, eine Geldbuße oder eine Amtsenthebung vorgesehen.

"Mutiger und notwendiger Schritt"

Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens können den Angaben zufolge etwa die Ernennung und Versetzung von Klerikern, die Errichtung oder Auflösung von Pfarreien sowie Erlasse zu kirchlichen Immobilien sein.

Streitparteien können freiwillig einen Schlichtungsrat anrufen, der versuchen soll, den Konflikt beizulegen. Der Rat soll aus sieben Mitgliedern bestehen, die von Bischof, vom Priesterrat und vom Diözesanrat nominiert werden. Sie müssen ausgebildete kirchliche oder staatliche Richter sein.

Die Disziplinarordnung und die Ordnung für den Schlichtungsrat wurden von den beiden Kirchenrechtlern Thomas Schüller und Thomas Neumann von der Universität Münster erarbeitet. Sie bezeichneten sie laut Mitteilung des Bistums als "mutigen und notwendigen Schritt" des Bischofs.

Disziplinarordnung schließt eine Lücke

Mit der Disziplinarordnung betritt Genn laut den beiden Experten weltkirchlich Neuland. "Es gibt in keiner Diözese weltweit ein solches geregeltes Verfahren, obwohl es von der kanonistischen Fachwelt und Vertretern der römischen Kurie seit Jahrzehnten gefordert wird." Die Ordnung schließe eine Lücke: Bisher könne grenzüberschreitendes sexuell motiviertes Verhalten eines Klerikers weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht geahndet werden.

Die Schlichtungsordnung eröffnet Schüller und Neumann zufolge erstmals die Möglichkeit, bei einer Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt ein geregeltes Verfahren im Bistum selbst zu führen.

Bei positivem Ausgang erspare das den beschwerlichen Weg zum Vatikan. "Gerade die vielen Verwaltungsentscheidungen kirchlicher Behörden sind nicht selten Anlass für Unzufriedenheit und Ärger." Ausgenommen von dem Verfahren seien jedoch lehramtliche Bescheide des Bischofs, Urteile der kirchlichen Gerichte und all die Sachverhalte, die in anderen Ordnungen mit eigenständigen Verfahren geregelt seien.

Rom genehmigt keine Verwaltungsgerichte

Die Deutsche Bischofskonferenz hat nach Aussage der Kirchenrechtler schon vor einigen Jahren beantragt, kirchliche Verwaltungsgerichte einzuführen. Dies sei aber bisher von Rom nicht genehmigt worden. Im Gegensatz dazu sei der Schlichtungsrat ein Organ der freiwilligen Rechtspflege.

Bistum Münster

Mit rund 1,59 Millionen Katholikinnen und Katholiken ist das Bistum Münster die mitgliederstärkste Diözese in Deutschland. Aber auch hier hat die Kirche mit schwindenden Mitgliederzahlen und den Folgen daraus zu kämpfen. Zwar rechnet das Bistum für das laufende Jahr mit Kirchensteuereinnahmen von rund 454,7 Millionen Euro. Die "Kirchensteuerkraft" – also das, was sich die Diözese mit dem Geld leisten kann – lässt aber stark nach: Bis 2060 soll sie sich im Vergleich zu 2017 halbiert haben.

Sankt-Paulus-Dom in Münster. / © Jörg Loeffke (KNA)
Sankt-Paulus-Dom in Münster. / © Jörg Loeffke ( KNA )
Quelle:
KNA