Bistümer Aachen und Köln reformieren Unterrichtserlaubnis

Privatleben kein Kriterium mehr

Die Bistümer Aachen und Köln knüpfen ihre kirchliche Unterrichtserlaubnis für Religionslehrer künftig nicht mehr an deren private Lebensführung. Entsprechend reformierte Neuordnungen treten am Donnerstag, 1. Juni, in Kraft.

Ein Lehrer im Unterricht / © Drazen Zigic (shutterstock)
Ein Lehrer im Unterricht / © Drazen Zigic ( shutterstock )

Das teilte die Diözesen am Mittwoch mit. So erhalten künftig auch zivilrechtlich Verheiratete und wiederverheiratete Geschiedene sowie offen homo- oder transsexuell lebende Lehrkräfte die kirchliche Beauftragung für den Religionsunterricht, die sogenannte Missio canonica.

Nach Ordnung der DBK

Die Ordnungen in Köln und Aachen lehnen sich eng an eine von der Deutschen Bischofskonferenz im März veröffentlichte neue Musterordnung an. Diese löst die seit 1973 gültigen Rahmenbedingungen für Religionslehrerinnen und -lehrer ab. Umgesetzt werden muss sie jedoch in allen 27 deutschen Bistümern vom zuständigen Ortsbischof.

Brücke zwischen Kirche und Schule

Durch die Reform der Missio-canonica-Beauftragung in den (Erz-)Diözesen wird laut Mitteilung des Erzbistums Köln auch der Schulwechsel von Lehrkräften über die Bistumsgrenzen hinweg erleichtert. In der Präambel der neuen Kölner Ordnung heißt es zudem, Religionslehrerinnen und Religionslehrer bauten im weltanschaulich pluralen Umfeld von Schule wechselseitig Brücken zwischen Kirche und Schule. "Auf diese Weise geben sie als katholische Christinnen und Christen vor Ort ein Zeugnis christlichen Lebens."

Quelle:
KNA