Bischofskonferenz bekräftigt Willen der Kirche zur Aufklärung

"Glaubwürdigkeit zurückgewinnen"

Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, hat den Willen der Kirche zur Aufklärung der Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen bekräftigt. "Wir wollen Aufklärung, weil wir in der Schuld der Opfer stehen und alles tun wollen, um Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen", sagte der Jesuit am Freitag. In Berlin soll in Bälde eine ständige Komission eingerichtet werden.

 (DR)

«Wir können nicht wollen, dass die christliche Botschaft und die Glaubwürdigkeit vieler kirchlich Engagierter wegen der Verfehlungen mancher zugrunde gehen», so Langendörfer zur«Hannoverschen Allgemeinen Zeitung».

Langendörfer fügte hinzu, die katholische Morallehre betone besonders die Achtung vor dem anderen. «Umso erschütternder ist da jeder Fall sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Priester.» Bei diesem Thema habe die Gesellschaft und damit auch die Kirche in den vergangenen Jahrzehnten dazugelernt. «Wir haben gelernt, künftig aufmerksamer hinzuschauen und gut begründete Erkenntnisse zum Schutz der Opfer wie zum Umgang mit den Tätern umzusetzen.»

Langendörfer verwies auf die 2002 verabschiedeten Leitlinien der Bischofskonferenz: Sie sehen in den Diözesen den Einsatz von Ansprechpartnern vor, an die sich Betroffene wenden können. Zudem werde Tätern der Gang zur Staatsanwaltschaft nahegelegt. Damit hätten die Bischöfe gezeigt, dass sexueller Missbrauch auch nach kirchlichem Recht eine Straftat sei, so der Sekretär.

Berlin: Konsequenzen
Das Erzbistum Berlin kündigte unterdessen Konsequenzen aus dem Skandal an. «Wir denken darüber nach, eine ständige Kommission einzurichten, die sich mit Missbrauchsvorwürfen befasst», sagte der Beauftragte des Erzbistums, Stefan Dybowski, der «Berliner Zeitung». Die Grünen-Politikerin Christa Nickels forderte im RBB-Inforadio die Bischofskonferenz auf, ihre Richtlinien auf den Prüfstand zu stellen.

Konkret verlangte Nickels, die Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ist, stärkere vorbeugende Maßnahmen und eine umfassende Aufklärung innerhalb der Kirche. Erforderlich seien auch Überlegungen, wie die Kirche den Opfern gerecht werden könne. Es dürfe nicht bei freundlichen Worten, Bedauern und Scham bleiben. Nickels kritisierte, dass die von den Bistümern ernannten Ansprechpartner für die Opfer überwiegend Kleriker seien und nicht unabhängige Fachleute.

Der Jesuitenpater Friedhelm Mennekes verlangte ein Nachdenken über die Rolle des Priesters. Jeder Priester sei in der Gefahr, «idealisiert zu werden - bis hinein ins Erotische», sagte der langjährige Leiter der Kunststation St. Peter in Köln der «Frankfurter Rundschau» (Freitag). Es laste ein «unglaublicher Druck» auf der Rolle des Priesters, dem sich die Geistlichen widersetzen müssten. Sie müssten deutlich machen: «Ich bin ganz normal - mit all meinen Fehlern, Launen und Überspanntheiten.» Die Kirche verdiene keine größere Vertrauensseligkeit als andere Institutionen.

Justizminister warnt vor Vertuschungsmentalität
Im sich ausweitenden Missbrauchsskandal im Jesuitenorden hat Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) vor einer Vertuschungsmentalität gewarnt. «Diese Mentalität ist bedrückend», sagte Busemann der «Neuen Presse» in Hannover (Freitagsausgabe). In Niedersachsen gibt es danach einen weiteren Verdacht auf Missbrauch durch einen der drei Jesuiten, die mittlerweile mit einer Vielzahl von Missbrauchsfällen in Verbindung gebracht werden.

Sexueller Missbrauch sei eine Straftat, betonte der Justizminister. Dieser müsse in jedem Fall nachgegangen werden. «Und da gibt es keine Unterschiede für Priester und Ordensleute.» Es sei schwer zu verstehen, wenn Vorgesetzte schwiegen. «Es gibt kein Sonderrecht der Kirche, schon gar kein eigenes Strafrecht.»

Für die katholische Kirche sehe er eine besondere Schwierigkeit, wenn ein Priester dem anderen im Beichtstuhl einen Missbrauch bekenne, räumte Busemann ein. Dann komme die Frage nach dem Beichtgeheimnis auf. Er empfehle Arbeitgebern dringend, das erweiterte Führungszeugnis zu verlangen, das ab Mai für Mitarbeiter in Schulen, Kindergärten oder Jugendeinrichtungen beantragt werden kann. Darin sollen auch kleinere Vorstrafen eingetragen sein.