Bischof Huber kritisiert Anglikaner-Vorstoß

Scharia-Streit

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, lehnt die Einführung der Scharia für Muslime in demokratischen Staaten ab. Am Freitag übte er scharfe Kritik am Vorstoß des britischen Erzbischofs Rowan Williams, Teile des islamischen Rechts für britische Muslime einzuführen.

 (DR)

Wenn das Zusammenleben der Religionen gelingen solle, könne dies nur auf der Basis einer einheitlichen Rechtsordnung geschehen, so Huber vor Journalisten der Deutschen Welle: "Die Unterscheidung von Religion und Recht muss erhalten bleiben."

Für Christen in islamischen Ländern forderte der EKD-Ratsvorsitzende Religionsfreiheit als universales Menschenrecht. "Wir finden uns nicht damit ab, dass es insbesondere Christen sind, die unter Einschränkungen und Verletzungen dieses Menschenrechtes zu leiden haben", betonte er laut Redemanuskript am Freitag in Essen. Die Religionsfreiheit schließe auch das Recht zum Wechsel der Religion oder Weltanschauung ein.

Dass Menschen zu dem stehen, was ihnen wichtig ist
Die Freiheit der Religion meine nicht nur das Recht des Individuums, sondern müsse auch die gemeinschaftliche Ausübung von Religion ermöglichen, erklärte Huber weiter. Er kritisierte, dass in islamischen Staaten die Abkehr vom Islam oft noch mit der Todesstrafe bedroht sei. Zudem werde die Verkündigung anderer Glaubensauffassungen neben dem Islam vielfach unterdrückt.

Der Ratsvorsitzende bekräftigte die Notwendigkeit zum Dialog zwischen den Religionen bei Betonung des eigenen Profils. Toleranz sei keine Beliebigkeit, erklärte Huber weiter. Sie setze vielmehr voraus, "dass Menschen zu dem stehen, was ihnen wichtig ist, und deshalb auch achtungsvoll mit dem umgehen, was anderen wichtig ist".

Christen glaubten daran, dass sich der eine Gott in seinem Sohn Jesus offenbart habe. Der Islam sehe in Jesus lediglich einen Propheten, der dem Propheten Mohammed untergeordnet sei. Aus theologischen Gründen sind nach Auffassung Hubers multireligiöse Feiern und Gebete möglich, bei denen die Unterschiede der Religionen gewahrt bleiben. Interreligiöse Feiern seien jedoch abzulehnen.