Bischof Hanke kritisiert neue Empfehlungen zu Abtreibung

"Muss Unrecht bleiben"

Die katholischen Bischöfe in Deutschland sind besorgt wegen der neuen Debatte über Abtreibung. Am Dienstag veröffentlichte ihr Ständiger Rat eine kritische Stellungnahme. Aus Eichstätt kommt noch eine Zugabe.

Bischof Hanke (KNA)
Bischof Hanke / ( KNA )

Der Eichstätter katholische Bischof Gregor Maria Hanke hat sich gegen Empfehlungen einer Expertenkommission gewandt, die Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei stellen und rechtlich erlauben will. "Ich appelliere an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen", erklärte Hanke am Dienstag.

Lebensschutz als staatliche Pflicht

Angesichts von jährlich schon jetzt mehr als 100.000 Abtreibungen auf Grundlage des geltenden Rechts erschließe sich ihm nicht, weshalb diese Regelungen aufgeweicht werden sollten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei der Staat zum Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens verpflichtet.

"Ich sehe mit großer Sorge Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären", fügte der Bischof hinzu. Nötig sei aber mehr Einsatz für einen umfassenden Lebensschutz. So sollten Menschen, "die sich aus christlicher und staatsbürgerlich-demokratischer Haltung heraus für den Lebensschutz einsetzen", nicht diskriminiert werden.

Ständiger Rat der DBK warnt vor Liberalisierung

Nach Angaben der bischöflichen Pressestelle in Eichstätt ist Hankes Statement als "Ergänzung" zu einer einstimmigen Stellungnahme des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz vom selben Tag zu verstehen. Dieser hatte die geplante Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregelung kritisiert. Die Bischöfe warnten davor, dass "Grundprinzipien unserer Rechtsordnung verschoben werden".

Zugleich betonten sie, es sei ihnen wichtig, die Frauen in ihrer individuellen Situation des Schwangerschaftskonflikts achtsam wahrzunehmen und der Würde der Frau mit Achtung zu begegnen. Dabei sei es jedoch unverzichtbar, "in diesem Zusammenhang auch die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick zu behalten".

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA