Bischof Bätzing will Hilfskultur statt Suizid-Infrastruktur

Schutzkonzept für Freiverantwortlichkeit

Die Bundestagsabstimmung über eine Neuregelung der Suizidbehilfe steht bevor. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, wirbt für "ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima" statt des Suizids als Selbstverständlichkeit.

Bischof Georg Bätzing / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Georg Bätzing / © Harald Oppitz ( KNA )

Man trete für eine gesetzliche Regelung ein, die der Tendenz entgegenwirke, "dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt", erklärte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Sonntag.

Er forderte ein Schutzkonzept, das soweit wie möglich die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches gewährleiste und "ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima" bewahre.

Bundestag soll am Donnerstag über Suizidbeihilfe entscheiden

Sterbehilfe in Deutschland

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig. Auch ist es erlaubt, ein Medikament zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt. Im Jahr 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass in Einzelfällen der Zugang zu solchen Medikamenten nicht verwehrt werden darf.

Viele Tabletten und ein Wasserglas - Symbolbild Sterbehilfe / © Julia Steinbrecht (KNA)
Viele Tabletten und ein Wasserglas - Symbolbild Sterbehilfe / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Dabei komme der Beratung eine hohe Bedeutung zu. Bätzing erklärte, der Vorschlag der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) trage diesen Aspekten anders als der Entwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) nicht hinreichend Rechnung.

Der Bundestag soll am Donnerstag darüber entscheiden, wie nach einem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Hilfe bei der Selbsttötung ermöglicht und reguliert werden soll.

Ringen zweier Abgeordnetengruppen 

Die Gruppe um Helling-Plahr, Renate Künast (Grüne) und weiteren Abgeordneten von SPD und Linken betont darin das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen.

Dazu soll ein bundesweites Beratungsnetz entstehen.

Eine Gruppe um Castellucci, Ansgar Heveling (CDU) und Abgeordneten aus allen weiteren Fraktionen außer der AfD betont dagegen eher den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe solcher Mittel.

Bätzing warnt vor Suizid-Infrastruktur

Bätzing kritisierte unter anderem den Plan für ein Beratungsnetzwerk. Er sprach sich dafür aus, die Beratung im bestehenden Netz zu verorten.

Man müsse darauf achten, dass keine Situation entstehe, in der ältere oder kranke Menschen "eher eine gute Infrastruktur der Suizidassistenz" vorfänden als angemessene Rahmenbedingungen, "um sich vertrauensvoll in Pflege zu begeben, Hilfe zu erhalten und Hilfe anzunehmen".

EKD hat keine konkrete Empfehlung abgegeben

Zudem forderte Bätzing einen Ausbau der Suizidprävention. Diese Forderung kommt auch aus der evangelischen Kirche.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat allerdings in der Debatte um eine gesetzliche Regulierung der Suizidassistenz keine konkrete Empfehlung für einen der Vorschläge im Bundestag abgegeben.

Vatikan bekräftigt Position zu Suizidbeihilfe

Die vatikanische Familienbehörde hat die kirchliche Position zum Thema Suizidbeihilfe bekräftigt. Sowohl ärztlich assistierter Suizid als auch Sterbehilfe seien keine Formen von gesellschaftlicher Solidarität oder christlicher Nächstenliebe, so die Behörde.

Kuppel des Petersdoms / © Linda_K (shutterstock)
Quelle:
epd