Bischöfe und Präsides zum Ausstieg aus der Kohleförderung

Kirchen kämpfen für Kumpel

Die katholischen Bischöfe und Präsides der evangelischen Kirchen in NRW haben angesichts des Ausstiegs aus der Kohleförderung die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Revier gefordert. Die Schaffung zukunftsträchtiger neuer Stellen müsse erheblich forciert werden, sonst drohe ein Strukturbruch in manchen Regionen, mahnten die Bischöfe von Essen, Münster und Paderborn sowie die Präsides der rheinischen und der westfälischen Kirche.

 (DR)

Trotz leichter Entspannung am Arbeitsmarkt sei dies nach wie vor die große Herausforderung. Die Kirchenvertreter mahnten zudem den Erhalt der Ausbildungseinrichtungen der RAG an, die mit ihren Tochterfirmen den mit Abstand größten Ausbilder des Landes darstelle. Dort würden derzeit mehr als 5.000 junge Menschen in überbetrieblichen Maßnahmen in rund 50 Berufen ausgebildet.

Außerdem erhielten über 600 Benachteiligte in Förderkursen eine Ausbildung. Diese bewährten und modernen Einrichtungen müssten der jungen Generation erhalten bleiben, fordern die Bischöfe Hans-Josef Becker (Paderborn), Felix Genn (Essen) und Reinhard Lettmann (Münster) sowie Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf) und Präses Alfred Buß (Bielefeld).

Bergleute, Brauchtum und Kirche
Die Bischöfe und Präsides verwiesen auf die enge Verbindung der Bergleute mit Region, Brauchtum und Kirche. Auf Grund bergmännischer Tugenden wie Treue und Verlässlichkeit könnten die Bergleute auch Verlässlichkeit seitens der Politik erwarten, hieß es. «Der endgültige Ausstieg aus der Steinkohleförderung darf nur sozialverträglich erfolgen. Es darf keine betriebsbedingten Kündigungen geben», forderten die Kirchenvertreter. Das Auslaufen der Förderung bedeute einen tiefen Einschnitt, aber auch eine Zukunftschance. Den Prozess würden die Kirchen kritisch begleiten und den Bergmannsfamilien helfen.

Am Mittwochabend hatten die politischen Verhandlungspartner einen Kompromiss zur Steinkohleförderung. Der Koalitionsbeschluss über einen sozialverträglichen Ausstieg zum Ende des Jahres 2018, mit dem betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden sollen, bleibt bestehen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich ab 2014 allerdings nicht mehr an den so genannten Absatzhilfen beteiligen.