Bischöfe können Streit über Sexualmoral nicht beilegen

Konsens über Dissens

Die katholischen Bischöfe haben ihren Streit um Fragen der Sexualmoral nicht beilegen können. Weitere Themen der Herbstvollversammlung in Fulda waren die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und Vorbeugung vor Suizid.

Abschlusspressekonferenz der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz / © Harald Oppitz (KNA)
Abschlusspressekonferenz der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz / © Harald Oppitz ( KNA )

"Wir haben einen Konsens, dass wir einen Dissens haben", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda. Die Meinungsverschiedenheiten seien "auszuhalten, ohne dass wir als Weggemeinschaft auseinanderfallen".

Das Reformprojekt Synodaler Weg, bei dem die Differenzen bereits Anfang September deutlich wurden, soll Mitte November beim Besuch der Bischöfe in Rom weiter besprochen werden. "Wir wollen, dass der Synodale Weg zu einem erfolgreichen Ziel kommt", sagte der Limburger Bischof.

Eine Sperrminorität konservativer Bischöfe hatte bei der Synodalversammlung in Frankfurt die Verabschiedung eines Grundsatzpapiers zur Erneuerung der katholischen Sexualmoral verhindert. Vor allem Bätzing konnte in Frankfurt ein Scheitern abwenden, doch die reformorientierte Mehrheit und die konservative Minderheit stehen sich weiterhin gegenüber.

Lange anhaltender Applaus für Ackermann

Weiter dankten die Bischöfe ihrem ausgeschiedenen Beaufragten für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, Stephan Ackermann. Bischof Bätzing berichtete bei der Abschlusspressekonferenz von "einem lange anhaltenden Applaus" für Ackermanns zwölfjährige Arbeit.

Der Trierer Bischof habe "hochengagiert und selbstkritisch" gehandelt. Es sei Ackermann als "Motor des Lernprozesses" zu verdanken, dass die Bischöfe weitreichende Entscheidungen getroffen hätten, so Bätzing. Ackermanns Nachfolger ist der Aachener Bischof Helmut Dieser (60), dessen Stellvertreter der Freiburger Erzbischof Stephan Burger.

Selbsttötung und Suizidassistenz nicht richtiger Weg

In der Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe in Deutschland betonen die katholischen Bischöfe, dass Selbsttötung und damit auch die Suizidassistenz nicht der richtige Weg seien, um mit Krisen, schweren und belastenden Lebenssituationen und mit dem Sterben umzugehen. "Wir sind getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der das Leben des Menschen schenkt und bejaht", erklärte Bätzing. Zugleich seien sich die Bischöfe der Tragik mancher Lebenssituationen bewusst und maßten sich kein moralisches Urteil über individuelle Entscheidungen zur Selbsttötung an.

Bätzing betonte, Selbsttötung dürfe keine Lösung für Menschen sein, die Ängste hätten. Es dürfe kein gesellschaftlicher Druck entstehen, der Menschen "eine mehr oder weniger subtile Beeinflussung in Richtung einer Suizidentscheidung" aussetze. Der Bischof forderte mehr Engagement in die Vorbeugung. Notwendig sei ein Umfeld, in dem Menschen Hilfe finden könnten und der Gedanke an eine Selbsttötung in den Hintergrund trete.

Der Limburger Bischof forderte den Gesetzgeber auf, Pflege- und Betreuungseinrichtungen das Recht zu garantieren, Beihilfe zum Suizid in ihren eigenen Institutionen ablehnen zu können. Sie müssten dafür Sorge tragen können, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner,  ihre Patientinnen und Patienten sicher sein können, hier nicht mit der Frage nach einer  möglichen Annahme von Suizidassistenz konfrontiert zu werden. 

Auch Ethikrat fordert Stärkung der Suizidprävention

Der Deutsche Ethikrat hatte in einem vergangene Woche veröffentlichten Gutachten vom Gesetzgeber eine Stärkung der Suizidprävention gefordert. Gerade wenn die freiverantwortliche Selbsttötung als grundlegendes Recht definiert werde, müsse garantiert werden, dass solch gravierende Schritte wirklich informiert, selbstbestimmt und ohne äußeren Druck gefasst würden.

Der Ethikrat betonte zugleich, dass freiverantwortliche Entscheidungen uneingeschränkt zu respektieren seien. Das entbinde Staat und Gesellschaft aber in keiner Weise von der Verantwortung, "so weit wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass Menschen nicht in Situationen geraten und verbleiben, in denen sie sich genötigt sehen, den Tod als vermeintlich kleineres Übel dem Leben vorzuziehen".

Quelle:
KNA