Die Beihilfe zum Suizid muss nach Ansicht der katholischen Bischöfe daher strafbar bleiben. Nachdem der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode mit einem Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gescheitert war, will er bis Herbst 2015 über eine gesetzliche Regelung entscheiden.
Gegen alle Formen der Sterbehilfe
Die katholischen Bischöfe sind strikt gegen eine gesetzliche Aufweichung, die eine Suizidbeihilfe durch Ärzte oder nahe Angehörige ermöglichen könnte. Der Staat sei "in der Pflicht, alle organisierten Formen der Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen, um zu verhindern, dass diese als normale gesellschaftliche Dienstleistungen angeboten und wahrgenommen werden", heißt es in einem Papier der Bischofskonferenz, das in den Diözesen verteilt werden soll. "Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus."
Kritik an Sterbehilfe
Lehmann kritisierte zudem einen Gesetzesvorschlag von mehreren Ethikern um den Palliativmediziner Gian Domenico Borasio, die Beihilfe zur Selbsttötung bei unheilbar Kranken mit begrenzter Lebenserwartung erlauben will. Die Ausnahme könnte so zur Regel werden, sagte der Bischof von Mainz. Wo Sterbehilfe, wie etwa in Belgien, erlaubt sei, "gibt es einen deutlichen Anstieg der Sterbehilfefälle".
Stärkung der Hospize
Die katholischen Bischöfe fordern stattdessen eine Stärkung der Palliativmedizin und des Hospizwesens. "Wer alt, krank oder hilflos ist, möchte nicht alleingelassen werden", sagte Lehmann. "Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus." Hilfe beim Sterben durch die sogenannte passive Sterbehilfe hingegen sind ethisch vertretbar. Bei passiver Sterbehilfe wird das Eintreten des Todes durch einen Verzicht auf medizinische Behandlung oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen beschleunigt.
Äußerungen von Nikolaus Schneider
Kritisch sieht Lehmann die Äußerung des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, zur Sterbehilfe. Der frühere rheinische Präses hatte in zwei Zeitungsinterviews erklärt, im Ernstfall und gegen seine theologische Überzeugung seine an Krebs erkrankte Frau zur Sterbehilfe in die Schweiz zu begleiten. Diese Äußerung hätten die Dinge nicht einfacher gemacht, argumentierte Kardinal Lehmann. Schneider sei auch Amtsträger. Eine solche Erklärung habe für die evangelische Kirche Auswirkungen.