Betroffene sexualisierter Gewalt erhalten Widerspruchsrecht

Forderung umgesetzt

Betroffene sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche dürfen Widerspruch einlegen, wenn sie mit der Höhe ihrer Anerkennungszahlungen nicht einverstanden sind. Bischöfe und Betroffene haben sich auf diese Änderung geeinigt.

Bischöfe einigen sich mit Betroffenen / © Baramyou0708 (shutterstock)
Bischöfe einigen sich mit Betroffenen / © Baramyou0708 ( shutterstock )

Wie die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mitteilte, haben sich Bischöfe, Betroffene und Vertreter der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen auf diese Änderung geeinigt. Zudem sollen Betroffene das Recht erhalten, ihre Verfahrensakte einzusehen.

Forderung der Betroffenen

Damit werden zwei wesentliche Forderungen von Betroffenen umgesetzt, die das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids in der katholischen Kirche kritisiert hatten. Betroffene können den Angaben zufolge ihren einmaligen Widerspruch formlos über die unabhängigen Ansprechpersonen oder die für sie zuständige kirchliche Institution einlegen. Um das Verfahren für die Betroffenen niederschwellig zu halten, bedürfe der Widerspruch keiner Begründung, hieß es. Die Änderung gilt ab dem 1. März.

Hintergrund: Zum Jahrestag des Münchner Missbrauchsgutachten

Die Erzdiözese München und Freising wird am 17. Januar anlässlich "Ein Jahr neues Missbrauchsgutachten" im Rahmen einer Pressekonferenz in München Stellung nehmen. Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hatte dieses damals für das Erzbistum erarbeitet.

Abends findet außerdem in der Katholischen Akademie eine Podiumsveranstaltung unter dem Titel "Von Aufarbeitung und Reformbemühungen: Was haben die Kirchen und ihre Verantwortlichen für die Zukunft gelernt?" statt.

Blick auf ein Wandkreuz während der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens im Erzbistum München und Freising / © Sven Hoppe (dpa)
Blick auf ein Wandkreuz während der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens im Erzbistum München und Freising / © Sven Hoppe ( dpa )

 

Quelle:
epd