Wie die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mitteilte, haben sich Bischöfe, Betroffene und Vertreter der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen auf diese Änderung geeinigt. Zudem sollen Betroffene das Recht erhalten, ihre Verfahrensakte einzusehen.
Forderung der Betroffenen
Damit werden zwei wesentliche Forderungen von Betroffenen umgesetzt, die das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids in der katholischen Kirche kritisiert hatten. Betroffene können den Angaben zufolge ihren einmaligen Widerspruch formlos über die unabhängigen Ansprechpersonen oder die für sie zuständige kirchliche Institution einlegen. Um das Verfahren für die Betroffenen niederschwellig zu halten, bedürfe der Widerspruch keiner Begründung, hieß es. Die Änderung gilt ab dem 1. März.