Bestimmung der Bundesagentur zu Langzeitarbeitslosen

 (DR)

Eine Bestimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), in Verdachtsfällen den medizinischen Dienst der Krankenkassen einzuschalten, kann nach Darstellung des Arbeitsministeriums jetzt genutzt werden. BA und die Krankenkassen hätten die Einzelheiten dazu ausgehandelt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag. Die Jobcenter sollten sparsam mit der Möglichkeit umgehen. Eine Häufung von Krankheitsfällen gebe es nicht.

Die "Bild"-Zeitung berichtete in ihrer Montagsausgabe von der Bestimmung der Bundesagentur. Demnach sollen die Sachbearbeiter ab sofort besonders darauf achten, ob "begründbare Zweifel an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit" bestehen. Überführten Blaumachern soll die Unterstützung gekürzt werden. Auch bei den vorgelegten ärztlichen Attesten sollen die Jobcenter genauer hinsehen, um Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. So begründe eine Rückdatierung von mehr als zwei Tagen "ernsthafte Zweifel" am Attest, berichtet das Blatt. Das gelte auch, wenn Erst- und Folgebescheinigung einer Krankschreibung am selben Tag ausgestellt wurden.

Die Bestimmung ist dem Ministeriumssprecher zufolge schon zwei Jahre alt. Insofern sei der Bericht nichts Neues, sagte er. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte die Arbeitsverwaltung unterdessen davor, "durch bürokratische Kontrollmaßnahmen ungerechtfertigtes Misstrauen gegen die Ärzteschaft schüren."

(dapd)