Besondere Schwere der Schuld und Revision

 (DR)

Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden. Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter allerdings nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen. Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zufügt hat.

Wird gegen ein Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) Revision eingelegt, entscheiden darüber die höchsten deutschen Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter der fünf Senate beraten und verhandeln jeweils zu fünft. Zuständig für Revisionen im NSU-Prozess wäre der Dritte Strafsenat mit Sitz in Karlsruhe.

Außer den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft können auch die Nebenkläger in Revision gehen. Ihnen muss es aber um eine Änderung im Schuldspruch gehen. Die Forderung nach einer schärferen Strafe reicht nicht. Für das Einlegen der Revision ist nach Urteilsverkündung eine Woche Zeit, für die Begründung ein Monat nach Zustellung des Urteils. Anders als in Zivilsachen muss die Revision nicht zugelassen werden.

Die Hauptverhandlung unterscheidet sich deutlich vom vorangegangenen Strafprozess. Denn der BGH überprüft das Urteil ausschließlich auf formale oder inhaltliche Rechtsfehler und klärt die Sache nicht weiter auf. Es werden also beispielsweise keine Zeugen gehört. Die Angeklagten - sofern sie nicht in Haft sind - können zwar kommen, sind aber nur sehr selten da.

Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Hat die Revision Erfolg, heben die Richter das Urteil ganz oder teilweise auf. Dann muss das zuständige OLG nach den Maßgaben aus Karlsruhe neu entscheiden, üblicherweise eine andere Strafkammer. In bestimmten Fällen korrigieren die BGH-Richter die Urteilsformel auch direkt. (dpa/Stand 11.07.2018)