Berliner Erzbischof Koch ruft zur Wahl auf

Mit Wahlentscheidung das Gemeinwohl fördern

Berlinerinnen und Berliner sollen bei der Wiederholungswahl am Sonntag nach Auffassung von Erzbischof Heiner Koch nicht nur ihre individuellen Interessen im Blick haben.

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne / © Michael Kappeler (dpa)
Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne / © Michael Kappeler ( dpa )

Eine gute Wahl sei eine Entscheidung, die dem besseren Verständnis und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gruppen diene, betonte Koch in einem vorab veröffentlichten Beitrag für das RBB-Radio.

Erzbischof Heiner Koch spricht bei einer Segensfeier für Schwangere, Frauen und Eltern, die ein Kind erwarten. / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Heiner Koch spricht bei einer Segensfeier für Schwangere, Frauen und Eltern, die ein Kind erwarten. / © Harald Oppitz ( KNA )

Als drängende Fragen nannte er bezahlbaren Wohnraum, Armutsbekämpfung, Bildungsgerechtigkeit, öffentliche Infrastruktur, Klimaschutz und innere Sicherheit.

Auf gemeinsame Werte besinnen

In einer pulsierenden Stadt mit vielen unterschiedlichen Menschen sollten sich die Bürgerinnen und Bürger auf ihre gemeinsamen Werte besinnen. "Bei allen Unterschieden in politischen Überzeugungen, in Herkunft, Wohnort und sozialer Lage ist es zentral, füreinander da zu sein", so der katholische Berliner Erzbischof. "Wir können froh und stolz darauf sein, dass wir eine Wahl haben zwischen verschiedenen Parteien, die sich diesen Zielen verpflichtet fühlen."

Bei der Wiederholungswahl der regelwidrig verlaufenen Wahl von 2021 wird erneut über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen abgestimmt.

Berliner Abgeordnetenhauswahl muss wiederholt werden

Klatsche für die Politik, Auftakt für den Wahlkampf und Zittern für Berlins Regierungschefin Franziska Giffey (SPD): Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung am 26. September 2021 sei wegen "schwerer systemischer Mängel" ungültig, urteilte der Berliner Verfassungsgerichtshof.

Symbolbild Stimmabgabe an einer Wahlurne / © roibu (shutterstock)
Symbolbild Stimmabgabe an einer Wahlurne / © roibu ( shutterstock )

 

Quelle:
KNA