Während Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Entscheidung als einen «großen Tag für die Kinderrechte» feierte, sprachen Kinderrechts- und Asylverbände von einem längst überfälligen Schritt.
Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung angenommen und trat - mit der 20. Ratifizierung durch ein Land - rund ein Jahr später in Kraft. Die schwarz-gelbe Bundesregierung unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) ratifizierte das Vertragswerk 1992. Allerdings mit Einschränkungen. Sie hinterlegte eine Vorbehaltserklärung, die die Wirkung der Konvention in Teilbereichen einschränkte. Dies betraf etwa die Ausgestaltung des elterlichen Personensorgerechts, den Einsatz Jugendlicher als Soldaten oder den Anspruch auf einen Anwalt bei geringen Straftaten.
Rechte der Flüchtlingskinder
Am meisten umstritten war aber stets der Vorbehalt gegenüber Bestimmungen im Flüchtlingsrecht. Denn die Bundesländer wollten Flüchtlingskindern den Status als Kind nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zuerkennen. Deshalb gelten im deutschen Asylrecht 16-Jährige bereits als voll handlungsfähig und haben keinen Anspruch auf die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters.
So riss die Kritik an den deutschen Vorbehalten nicht ab. Der Bundestag forderte die Bundesregierung mehrfach auf, die Erklärung zu streichen. Dem verweigerten sich aber bislang alle Regierungen gleich welcher Couleur, und sie wussten dabei auch stets die Mehrheit der Bundesländer auf ihrer Seite.
Kritik von Unicef
Deshalb ging es bei der Auseinandersetzung weniger um parteipolitische Grabenkämpfe als um den Kampf der Familien- und Menschenrechtspolitiker gegen die Innenpolitiker. Kirchen, Asyl- und Kinderrechtsgruppen kritisierten unablässig, dass Minderjährigen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gegenüber gleichaltrigen deutschen Kindern bestimmte Rechte vorenthalten blieben. Ihre Mahnung: Da viele dieser Kinder aus Krisen- und Kriegsgebieten kommen und oft traumatisiert sind, brauchen sie nicht nur dieselben Rechte, sondern besonderen Schutz.
Das UN-Kinderhilfswerk Unicef beklagte regelmäßig den Widerspruch zu den Forderungen der UN-Kinderkonvention. Sie schreibt vor, dass bei allen für Minderjährige geltenden Entscheidungen, ob von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen, das Kindeswohl den Vorrang haben muss. «Der Skandal, dass Flüchtlings- und Migrantenkindern die völkerrechtlichen Mindestrechte vorenthalten wurden, wird nun endlich beendet», resümierte Pro-Asyl-Vorstandsmitglied Heiko Kauffmann die Kabinettsentscheidung.
Wichtiges politisches Signal
Dies wurde aber erst möglich, nachdem CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag im Herbst vereinbart hatten, auf den Vorbehalt zu verzichten. Am 26. März zogen auch die Länder nach. So sprach Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) nun von einem wichtigen politischen Signal: «Deutschland steht ohne Wenn und Aber für die Rechte der Kinder.»
In der Tat traf die Kritik über die humanitären Aspekte hinaus auch die Glaubwürdigkeit Deutschlands auf internationalem Parkett. Zum 20. Jahrestag der Kinderrechte ist mit der Rücknahme der Erklärung auch jeder Vorbehalt gegenüber einem deutschen Engagement für Kinderrechte in allen Teilen der Welt weggefallen.
Berlin kippt Vorbehalt gegen UN-Kinderrechte nach 18 Jahren
"Ohne Wenn und Aber"
Kurz vor dem 20. Jahrestag des In-Kraft-Tretens der UN-Kinderrechtskonvention am 2. September ist es soweit: Auch in Deutschland ist sie uneingeschränkt gültig. Die Bundesregierung hat am Montag ihren Vorbehalt gegenüber dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückgenommen.
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