Synodalversammlung setzt sich mit Missbrauch auseinander

Bericht von Bischof Ackermann

​Die Synodalversammlung der katholischen Kirche in Deutschland hat sich bei ihrer ersten Tagung in Frankfurt ausführlich mit dem Thema sexueller Missbrauch in der Kirche auseinandergesetzt. Gegen Missbrauchstäter soll künftiger mit weiteren Mitteln vorgegangen werden.

Auftakt der Beratungen der Synodalversammlung am 31. Januar 2020 im Dominikanerkloster in Frankfurt / © Harald Oppitz (KNA)
Auftakt der Beratungen der Synodalversammlung am 31. Januar 2020 im Dominikanerkloster in Frankfurt / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stefan Ackermann, legte einen umfassenden Bericht vor, in dem er die Schritte der katholischen Kirche zu Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention seit 2002 referierte.

Ackermann betonte, dass die katholische Kirche sich zunehmend besser und effizienter mit diesem Problem auseinandergesetzt habe. Seit der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie im Jahr 2018 habe es weitere Fortschritte gegeben. Jüngste Verbesserung sei, dass in allen deutschen Bistümern seit Anfang 2020 die Leitlinien zur Aufarbeitung und Prävention den Rang eines Kirchengesetzes hätten.  Zugleich erklärte der Trierer Bischof, die Arbeit an diesem Thema sei nicht abgeschlossen, er selbst sehe sich weiterhin in der Pflicht, sich gegen den Missbrauch in der Kirche einzusetzen.

Weiterhin offene Fragen

Die Synodalversammlung quittierte Ackermanns Bericht mit starkem Beifall. In anschließenden Wortbeiträgen wurde deutlich, dass es weiterhin offene Fragen und neue Themen gibt. Dazu gehört nach den Worten der Benediktinerin Philippa Rath auch der geistliche und sexuelle Missbrauch an Ordensfrauen. Sie erklärte, die Grenze zwischen beiden Formen des Missbrauchs seien auch in Deutschland fließend. Sie wisse, dass viele Ordensfrauen sich inzwischen aus diesem Grund mit dem Sakrament der Beichte schwertun.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick berichtete über Pläne der katholischen Bischöfe, mit neuen Mitteln des kirchlichen Strafrechts und des Disziplinarrechts gegen Missbrauchstäter vorzugehen. Er betonte, die Anwendung des kirchlichen Straf- und Disziplinarrechts könne nur ergänzend zum staatlichen Strafrecht Anwendung finden, etwa in Fällen, die vom weltlichen Recht nicht erfasst würden oder wegen Verjährung nicht mehr von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden könnten.

Schick deutete an, dass künftig Priester innerkirchlich auch mit Gehaltsentzug und anderen disziplinarischen Maßnahmen belangt werden könnten. Er kündigte an, dass die entsprechenden Rechtsvorschriften noch in diesem Jahr vorgelegt und auf Ebene der Bischofskonferenz beschlossen werden könnten.


Bischof Stephan Ackermann während einer Rede / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Stephan Ackermann während einer Rede / © Harald Oppitz ( KNA )

Erzbischof Ludwig Schick / © Angelika Zinzow (KNA)
Erzbischof Ludwig Schick / © Angelika Zinzow ( KNA )
Quelle:
KNA