Bericht: Spahn signalisiert Gesprächsbereitschaft bei Paragraf 219a

Das Zerren am Werbeverbot

Die Diskussion um das Werbeverbot bei Abtreibungen und den Paragrafen 219a geht weiter. Eigentlich ist die Union gegen eine Änderung des Gesetzes. Jetzt signalisiert drt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aber Kompromissbereitschaft.

Jens Spahn / © Kay Nietfeld (dpa)
Jens Spahn / © Kay Nietfeld ( dpa )

Im Streit über eine Lockerung des Werbeverbots bei Abtreibungen signalisiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einem Zeitungsbericht zufolge Kompromissbereitschaft. Falls es "ein berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen geben sollte für Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen", kündigte er laut "Süddeutscher Zeitung" am Montag an. Er wolle darüber auch mit Ärzten und Beratungsstellen sprechen.

Insgesamt verteidigt Spahn aber die gesetzliche Regelung. Der Konflikt über Abtreibungen sei vor mehr als 25 Jahren in einem Kompromiss geregelt worden, zu dem auch das sogenannte Werbeverbot in Paragraf 219a gehöre, erklärte der Minister. "Zu diesem Kompromiss als Ganzes stehen wir, da gibt es keinen Änderungsbedarf."

Giffey beharrt auf Änderung des Paragrafen 219a

Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse. Eine Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.

Innerhalb der Koalition von CDU/CSU und SPD ist das Thema umstritten. Die CSU schließt eine Lockerung des Werbeverbots bei Abtreibungen aus. Mitte März hatte die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots aus Rücksicht auf den Koalitionspartner zurückgezogen und damit für Unmut auch in den eigenen Reihen gesorgt.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll einen Vorschlag erarbeiten, der auch für die Union tragbar ist. Barley strebt eine rechtliche Regelung an, der eine Verurteilung wie im Fall Hänel ausschließt

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) beharrt auf einer Änderung des Strafrechtsparagrafen 219a zum Werbeverbot bei Abtreibungen. "Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen, nicht nur bei der Heirat, sondern auch bei einer Schwangerschaft, hat für mich eine ganz hohe Priorität", sagte die Ministerin der Zeitung "Bild am Sonntag". Innerhalb der Koalition von CDU/CSU und SPD ist das Thema umstritten. Die CSU schließt eine Lockerung des Werbeverbots bei Abtreibungen aus.

"Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar", sagte Giffey

Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation seien, bräuchten sie Beratung, Information und Unterstützung, sagte Giffey. "Das darf man ihnen nicht verwehren. Es darf auch nicht passieren, dass Frauen stigmatisiert werden. Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar."

 Zuvor hatte CSU-Generalsekretär Markus Blume die Position seiner Partei bekräftigt. "Hände weg vom Paragrafen 219a. Eine gesetzliche Änderung ist mit der CSU nicht zu machen", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Auf die Position der CSU angesprochen, sagte Familienministerin Giffey "Bild am Sonntag": "Da werden wir noch mal drüber diskutieren. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."

 Die Sprecherin der Grünen im Bundestag für Frauenpolitik, Ulle Schauws, forderte unterdessen die SPD auf, in dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufzuheben und die Abstimmung für ihre Abgeordneten freizugeben. "Wir stehen bereit, gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Linken und FDP, den Frauen ihr Recht auf Information zu ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen", erklärte Schauws am Sonntag in Berlin.

Paragraf 219a

Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise". Eine Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.

Mitte März hatte die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots aus Rücksicht auf den Koalitionspartner zurückgezogen und damit für Unmut auch in den eigenen Reihen gesorgt. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll einen Vorschlag erarbeiten, der auch für die Union tragbar ist.

Barley strebt eine rechtliche Regelung an, bei der eine Verurteilung wie im Fall Hänel nicht mehr stattfinden kann.

 


Quelle:
epd