Beobachtung von "pro Köln" durch Verfassungsschutz laut Urteil rechtens

Ausgrenzen, Verunglimpfen und Pauschalisieren

Die rechtspopulistische Gruppierung "pro Köln" darf vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen beobachtet werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte mit diesem am Freitag veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und wies einen Berufungsantrag von "pro Köln" ab. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung unter anderem auf Äußerungen und Aktivitäten von pro-Köln-Funktionären sowie Beziehungen "zu anderen rechtsextremen Organisationen".

 (DR)

Die Düsseldorfer Richter hätten aus dem vorliegenden Material korrekterweise geschlossen, dass «pro Köln» im Verdacht einer gegen die Menschenwürde verstoßenden ausländerfeindlichen Ausrichtung und verfassungswidriger Bestrebungen stehe, erklärte das OVG Münster. Die Richter stellten zudem fest, dass Funktionäre von «pro Köln» «fortgesetzt mit pauschalisierenden, plakativen Äußerungen» Ausländer sowie Zuwanderer wegen ihrer Abstammung oder Religionszugehörigkeit ausgrenzten und als kriminell oder nicht integrierbar darstellten.

Die Münsteraner Richter nahmen auch Bezug auf die Äußerungen der rechtspopulistischen Organisation zu Homosexualität. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf habe zu Recht darauf hingewiesen, dass die im Kölner Stadtrat vertretene Gruppierung die Lebensweise Homosexueller verunglimpfe und sie in ihrer Menschenwürde herabsetze, hieß es.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) begrüßte den Beschluss des OVG Münster. Damit bestätigten die Richter ausdrücklich die Einschätzung der Landesregierung, dass «pro Köln» im Verdacht stehe, wegen pauschaler Diffamierungen von Ausländern gegen die Menschenwürde zu verstoßen, erklärte Wolf in Düsseldorf. Die eindeutige Aussage der Richter zeige, «dass 'pro Köln' weiterhin beobachtet werden muss, um auf die Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können».

Pro Köln kündigte am Freitag an, Revision einlegen zu wollen und vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Damit wolle man die «Stigmatisierung von pro Köln» durch das Innenministerium beenden, sagte der pro-Köln-Vorsitzende Markus Beisicht.