Stadt Essen unterstützt sieben Schulen des Ruhrbistums

Beitrag für die Vielfalt der Schullandschaft

Die Stadt Essen unterstützt ab kommendem Jahr den Betrieb von sieben weiterführenden katholischen Schulen des Ruhrbistums mit jährlich 2,45 Millionen Euro. Eine ähnliche Vereinbarung hatte das Bistum bereits mit der Stadt Duisburg abgeschlossen.

Leerer Klassenraum / © Yupa Watchanakit (shutterstock)

Nachdem der Stadtrat diese engere Zusammenarbeit mit der Diözese im September beschlossen hatte, unterzeichneten der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) und Generalvikar Klaus Pfeffer am Mittwoch den Zuwendungsvertrag. Im Gegenzug verpflichtet sich das Bistum nach eigenen Angaben, seine Essener Gymnasien und die Sekundarschule mindestens drei- oder fünfzügig weiterzuführen.

Eine ähnliche Vereinbarung hatte das Bistum bereits im Sommer 2020 mit der Stadt Duisburg für die beiden Bischöflichen Gymnasien der Stadt abgeschlossen. Wachsende wirtschaftliche Herausforderungen, die zugleich mit sinkenden Kirchensteuereinnahmen einhergingen, erschwerten dem Bistum zunehmend die Finanzierung seiner Schulen, so die Diözese.

"Die kirchlichen Schulen bereichern und ergänzen mit ihrem Angebot das schulische Bildungsangebot in unserer Stadt", erklärte Kufen.

Beitrag für die Vielfalt der Schullandschaft

Pfeffer dankte für die Unterstützung. "Mit unseren unterschiedlichen Schulen wollen wir auch weiterhin einen sichtbaren Beitrag leisten für die Vielfalt der Schullandschaft."

Von der zunächst auf fünf Jahre befristeten Vereinbarung profitieren den Angaben zufolge die vier bischöflichen Schulen Mariengymnasium, Gymnasium und Sekundarschule am Stoppenberg, das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium, die Ordensschulen Don-Bosco- und B.M.V.-Gymnasium sowie das von der Caritas getragene Berufskolleg Johannes-Kessels-Akademie.

Das Bistum habe sich dazu verpflichtet, das Marien-, das Don-Bosco- und das Gymnasium am Stoppenberg mindestens dreizügig und die Sekundarschule am Stoppenberg sowie das B.M.V.-Gymnasium mindestens fünfzügig weiterzuführen.


Quelle:
KNA