Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt zu Kreuzerlass

Dürfen die Kreuze bleiben?

Müssen die von Ministerpräsident Markus Söder vor vier Jahren angeordneten Kreuze in den bayerischen Landesbehörden wieder abgehängt werden? Damit befasst sich an diesem Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

In einem bayerischen Gerichtssaal hängt ein Kreuz / © Sven Hoppe (dpa)
In einem bayerischen Gerichtssaal hängt ein Kreuz / © Sven Hoppe ( dpa )

Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) will, dass der Freistaat eine entsprechende Vorschrift aufhebt. Sie gilt seit 1. Juni 2018 und besagt: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

Kreuz in einem Gerichtssaal / © Armin Weigel (dpa)
Kreuz in einem Gerichtssaal / © Armin Weigel ( dpa )

Der BfG sieht durch die Anordnung die staatliche Neutralitätspflicht und die Weltanschauungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger verletzt.

Dagegen geklagt hatte die Körperschaft bereits im Oktober 2018. Vor knapp zwei Jahren verwies das Verwaltungsgericht München den Teil des Verfahrens, der sich auf den Erlass selbst bezieht, an die nächste Instanz. Ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wurde indes der Antrag, den Staat zur Abhängung der Kreuze in den Behörden zu verpflichten. Dagegen legten die Kläger Berufung ein, die vom BayVGH zugelassen wurde. Auch diese wird am 25. Mai verhandelt.

Kruzifixe in Klassenzimmern verfassungswidrig

Das zentrale Symbol des Christentums beschäftigt die deutsche Justiz immer wieder, mit einem Schwerpunkt in Bayern. Über bayerische Schulkreuze ging der von Massendemonstrationen begleitete jahrzehntelange Streit bis nach Karlsruhe. 1995 erklärte das höchste deutsche Gericht Kruzifixe in Klassenzimmern für verfassungswidrig.

Ein danach erlassenes und ebenfalls mehrfach beklagtes Landesgesetz legt fest, dass die Kreuze hängenbleiben können, in Einzelfällen aber auf Wunsch von Schülern, Eltern oder Lehrern entfernt werden müssen.

Markus Söder (CSU), Bayerns Ministerpräsident, spricht beim Gedenkgottesdienst im Kiliansdom / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Markus Söder (CSU), Bayerns Ministerpräsident, spricht beim Gedenkgottesdienst im Kiliansdom / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Auch werden Kreuze in Gerichtssälen gelegentlich von Verfahrensbeteiligten als anstößig empfunden und auf richterliche Anordnung abgenommen.

Söders kurz vor der jüngsten Landtagswahl initiierter Behördenerlass löste abermals Kontroversen aus, sogar bis in die Kirchen selbst hinein. Während er vom katholischen Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer Zuspruch erntete, stieß die Anordnung bei anderen kirchlichen Spitzenvertretern wie dem Münchner Kardinal Reinhard Marx und dem evangelischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm auf Kritik.

Der Ministerpräsident reagierte mit der Idee eines Runden Tisches, der aber nicht realisiert wurde. Sollte der Bund für Geistesfreiheit in Bayern mit seiner Klage nicht durchdringen, ist damit zu rechnen, dass auch diese juristische Auseinandersetzung beim Bundesgerichtshof weitergeht.

 

Quelle:
KNA