Bauhüttenwesen als immaterielles Kulturerbe beantragt

Bewerbungen aus 18 Dombauhütten

Vertreter aus 18 Dombauhütten in fünf Ländern haben sich bei der Unesco die Eintragung des Bauhüttenwesens auf die internationale Liste des immateriellen Kulturerbes beworben. Eine Delegation war dazu extra nach Paris gereist.

Steinmetzarbeit an der Dombauhütte / © Harald Oppitz (KNA)
Steinmetzarbeit an der Dombauhütte / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Delegation überreichte neben dem Antrag auch eine gut anderthalb Meter hohe Fiale. Dieses reich verzierte Türmchen besteht aus Werkstücken aller 18 beteiligten Bauhütten. Unter den Entsandten war auch der Kölner Dombaumeister Peter Füssenich.

Auf nationaler Ebene ist die Anerkennung in Frankreich, Österreich und Deutschland bereits erreicht. Mit einer Entscheidung über die internationale Liste wird Ende 2020 gerechnet. Die Liste des immateriellen Weltkulturerbes ist im Vergleich zum bekannteren, materiellen Welterbe verhältnismäßig jung. Die Unesco fördert seit 2003 auch den Erhalt von Alltagskulturen und Traditionen, Wissen und Fertigkeiten. Inzwischen sind der entsprechenden UN-Konvention mehr als 170 Staaten beigetreten. Deutschland ist seit 2013 dabei. 

Das Verfahren für die Aufnahme in die Liste ist mehrstufig: Zunächst muss es eine Tradition in das von den einzelnen Staaten geführte, nationale Verzeichnis schaffen. In Deutschland beginnt dieses Verfahren mit der Nominierung auf der Ebene eines Bundeslands. 

Ein unabhängiges Expertenkomitee empfiehlt dann eine Aufnahme in die bundesweite Liste, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt sowie anschließend von der Deutschen Unesco-Kommission veröffentlicht wird. 

Im nächsten Schritt können Vorschläge für die weltweite Unesco-Liste eingereicht werden. Über diese Anträge entscheidet die Unseco bei der jährlichen Tagung des "Zwischenstaatlichen Ausschusses für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes". Auf deutscher Ebene sind aktuell 88 Kulturformen und 9 sogenannte Gute Praxisbeispiele als immaterielles Kulturerbe anerkannt, darunter die deutsche Brotkultur, die schwäbisch-alemannische Fasnacht und die Falknerei. (KNA, 6.2.19)