Auszüge aus der Hausordnung des Kölner Doms

Striktes Verbot von großen Taschen und Koffern

Für den Dom gilt ein striktes Verbot für das Mitführen von großen Koffern, Reisetaschen, Wanderrucksäcken. Analog zu den Bestimmungen im Flugverkehr bleibt Handgepäck erlaubt, Handtaschen, kleine Rucksäcke und kleine Rollkoffer.

Blick auf den Kölner Dom / © fokke baarssen (shutterstock)
Blick auf den Kölner Dom / © fokke baarssen ( shutterstock )

Das Mitführen von eigenen Sitzgelegenheiten (z. B. Klappstühle) in den Kölner Dom ist nicht gestattet. Neben den Domschweizern werden zusätzliche Sicherheitsfachkräfte mit der Aufsicht im Dom betraut.

Das Kölner Domkapitel bittet alle Gläubigen und Touristen, die den Kölner Dom betreten, um eine Bekleidung, die der Würde des Gotteshauses angemessen ist. Daher sind die Domschweizer angewiesen, Personen mit allzu freizügiger Kleidung um Verständnis zu bitten, dass sie derart gekleidet den Dom nicht betreten können. Dasselbe gilt für Besucher, die Kleidung mit kirchen- und glaubensfeindlichen Abbildungen tragen. Am Domportal stehen Umhängetücher zur Verfügung um allzu freizügige Kleidung für die Zeit des Dombesuches zu ergänzen.

Männliche Besucher (ab 10 Jahren) werden – als Geste der Demut vor Gott – gebeten, ihre Kopfbedeckung abzunehmen. Ausgenommen sind Mitglieder verschiedener Religionsgemeinschaften (Sikhs mit Turban, Juden mit Kippa sowie Würdenträger christlicher Kirchen).

In der Karnevalszeit ist ein Besuch des Domes in Kostümierung möglich, wenn die entsprechenden Besucher die Würde des Kirchenraumes achten. (Kölner Dom/DOMRADIO.DE Juli 2018)