Bundesländer entlassen Hunderte Häftlinge vor Weihnachten

Ausnahme Bayern

Hunderte Straftäter können die Weihnachtsfeiertage in Freiheit verbringen, weil viele Bundesländern sogenannte Gnadenerlasse beschlossen haben. Mindestens 1.200 Häftlinge kamen in diesem Zusammenhang seit November frei. 

Symbolbild Gefängnis / © Jan Woitas (dpa)
Symbolbild Gefängnis / © Jan Woitas ( dpa )

Eine Umfrage der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" unter den Justizministerien der Länder ergab: Manche Bundesländer begründen die Freilassung ausdrücklich mit dem Weihnachtsfest. Das Saarland zum Beispiel, das neun Häftlinge entließ, sprach von einem "humanitären Akt".

Auch Länder wie Niedersachsen (59 Freilassungen), Thüringen (9), Schleswig-Holstein (14), Mecklenburg-Vorpommern (16) und Hamburg (35) verwiesen auf Weihnachten. Baden-Württemberg, das "mehrere hundert Personen" entließ, argumentierte psychologisch.

"Weg zurück in ihre Familien"

Es sei der Resozialisierung "dienlich", wenn die Gefangenen an Weihnachten "ihren Weg zurück in ihre Familien" fänden. Brandenburg, wo 43 freikamen, nannte praktische Gründe. Man könne damit die "Bediensteten entlasten", hieß es. Der Gedanke ist, dass weniger Justizbeamte über die Feiertage arbeiten müssen, wenn die Zahl der Insassen sinkt und keine Entlassungen anstehen.

In Berlin, das 142 Häftlinge entließ, wird die Gnade ausdrücklich nicht mit weihnachtlicher Barmherzigkeit begründet. "Der Sammelgnadenerweis richtet sich nicht nur an Christen, sondern an alle Gefangenen", heißt es dort. 

Er habe "weniger mit dem Weihnachtsfest zu tun, sondern eher mit der Tatsache, dass Beratungsstellen zum Jahresende häufig sehr beschäftigt sind". Auch die Suche nach Arbeit oder einer Wohnung sei schwieriger. Durch die vorzeitige Entlassung hätten die Häftlinge es leichter.

Kein Gnadenerlass in Bayern

Auch Nordrhein-Westfalen, das 522 Häftlinge entließ, argumentiert mit "sozialen Aspekten", genauso wie Bremen (12) und Rheinland-Pfalz (123). Sachsen-Anhalt (22) teilte schlicht mit, hinter der Gnade stünden "keine speziell religiösen oder etwa auch organisatorischen Begründungen. Weihnachten ist eben ein besonderes Fest."

In Bayern gab es keinen Gnadenerlass. Man habe "ausreichende andere Möglichkeiten, geeigneten Gefangenen ein Weihnachten im Kreise ihrer Familien zu ermöglichen", hieß es. 368 Gefangene bekommen über Weihnachten oder Neujahr Ausgang oder Urlaub. Freigelassen werden nur Gefangene, deren Haft ohnehin im Dezember oder Anfang Januar geendet hätte. Voraussetzung ist auch eine gute Führung.


Quelle:
KNA