Augsburger Friedensfest

 (DR)

Das Augsburger Hohe Friedensfest am 8. August ist der deutschlandweit einzige gesetzliche Feiertag, der nur in einer Stadt gilt. Das Fest hat einen religiösen Hintergrund: Es wurde erstmals 1650 gefeiert, nachdem die Protestanten das Recht zur Religionsausübung und ihre Kirchengebäude wiedererlangt hatten. Zum jährlichen Festprogramm in der Fuggerstadt gehören ein ökumenischer Gottesdienst sowie eine Friedenstafel auf dem Rathausplatz. Fester Bestandteil ist auch das historische Kinderfriedensfest.

Der Feiertag hat seine Wurzeln im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648). Die für die freie Reichsstadt Augsburg geltende Parität, also die Gleichberechtigung von Katholiken und Protestanten, wurde mehrfach gebrochen. Am 8. August 1629 verbot Kaiser Ferdinand II. den 14 protestantischen Predigern der Stadt jede weitere Amtshandlung; auf dieses Datum bezog sich später das Friedensfest. Evangelische Kirchen wurden geschlossen, teils abgerissen. 1632 eroberte der Schwedenkönig Gustav Adolf Augsburg und unterdrückte die Katholiken. Den Protestanten ging es ab 1635 erneut nicht anders.

Erst im Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Parität wiederhergestellt, alle städtischen Ämter wurden fortan konfessionell gleichmäßig besetzt. Als Dank für das Kriegsende und die Möglichkeit, ihren Glauben frei und gleichberechtigt leben zu dürfen, stifteten die Augsburger Protestanten zwei Jahre später das Hohe Friedensfest.

Ebenfalls 1650 wurde das erste Kinderfriedensfest begangen. 300 Jahre später, 1950, wurde der 8. August gesetzlicher Feiertag in Augsburg. Innerhalb der Stadtgrenzen haben die Bewohner arbeitsfrei; die Schulen sind wegen der Sommerferien ohnehin geschlossen. Die Augsburger haben dadurch die meisten gesetzlichen Feiertage bundesweit. (kna/Stand 08.08.2017)