Attentäter von Halle legt Geständnis ab

 (DR)

Der Attentäter von Halle hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Dabei bestätigte er ein rechtsextremistisches, antisemitisches Motiv, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte. Der 27-jährige Stephan B. sagte demnach am Donnerstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs aus.

"Es wäre unsinnig, da etwas abzustreiten, und das hat er auch nicht getan", sagte Verteidiger Hans-Dieter Weber dem Südwestrundfunk (SWR). Sein Mandant Stephan B. sei intelligent, wortgewandt, aber sozial isoliert. Auslöser für die Tat sei gewesen, dass er andere Menschen für eigene Probleme verantwortlich mache.

B. sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl legt ihm zweifachen Mord und siebenfachen Mordversuch zur Last. Nach Einschätzung der Ermittler wollte er bei dem Anschlag am Mittwoch ein Massaker anrichten und Nachahmer zu ähnlichen Taten anstiften. Er sollte am Freitag aus Karlsruhe zurück nach Halle ins Gefängnis gebracht werden.

B. hatte zunächst versucht, sich mit Waffengewalt Zutritt zu einer Synagoge in Halle zu verschaffen. Als ihm dies nicht gelang, erschoss er eine Passantin und einen Mann in einem Döner-Imbiss. Dazu sagte der Anwalt laut SWR, aus Sicht seines Mandanten sei die Tat "schiefgegangen". Die Opfer seien nicht vorgesehen gewesen. B. sehe Kräfte am Werk, die im Verborgenen wirkten, sehr einflussreich seien und auf die Politik einwirken könnten.

Für die Ermittler steht nun die Frage im Fokus, ob der Täter Unterstützer hatte, wie das Bundeskriminalamt (BKA) am Freitag mitteilte. "Die weiteren Ermittlungen werden sich insbesondere mit der Frage befassen, ob neben Stephan B. weitere Personen in die Tat oder deren Vorbereitung eingebunden waren", hieß es. Das BKA hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls von der örtlichen Polizei in Halle übernommen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will die bereits geplante Reform für eine bessere Bekämpfung des Rechtsextremismus beschleunigen. In der ZDF-Sendung «Was nun?» sagte er, sein Ministerium prüfe Verbote von sechs rechtsextremen Gruppierungen. Namen nannte er nicht. Vereine, die sich gegen die Verfassung richten, können in Deutschland verboten werden. Bei Gruppierungen, die in mehr als einem Bundesland aktiv sind, ist der Bundesinnenminister zuständig.

Die Bedrohungslage durch rechten Terror bezeichnete Seehofer erneut als äußerst hoch. «Bedrohungslage "hoch" heißt, genauso wie beim islamistischen Terror, dass mit einem Anschlag jederzeit gerechnet werden muss», sagte er.

In Halle bekundeten am Freitagabend Hunderte Bürger mit einer Lichteraktion vor der Synagoge ihre Solidarität mit der jüdischen Gemeinde. Etliche Menschen vor dem Gotteshaus hielten brennende Kerzen in den Händen.

Nach dem Terroranschlag werden in Sachsen-Anhalt alle jüdischen Einrichtungen und zwei große Moscheen von der Polizei bewacht. Vor all diesen Gebäuden stehe bis auf Weiteres rund um die Uhr mindestens ein Streifenwagen, sagte Landesinnenminister Holger Stahlknecht (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. (dpa, 11.10.2019)