Sie fördert und koordiniert auch die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen durch Stellungnahmen, Anregungen und Öffentlichkeitsarbeit und die Erarbeitung und Vertretung verbandsübergreifender sozialpolitischer Forderungen und Programme zur Verbesserung der Lage der von Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen.
Einen wichtigen Aspekt der Arbeit stellt dabei die Entwicklung, Förderung und Herstellung verbandsübergreifender fachlicher, rechtmäßiger und bedarfsgerechter Konzepte der kommunalen und regionalen Versorgung sowie der Hilfeangebote durch Beratung, Sozialplanung, Empfehlungen, Stellungnahmen, geeignete Modellvorschläge, Arbeits- und Informationsmaterialien dar.