Ein AfD-Sympathisant hatte eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung und übler Nachrede gestellt.
Der stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR), Sven-Joachim Otto, erklärt, dass die Aussagen in Garmaiers Silvesterpredigt von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Sie erfüllten nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, sagte Otto laut dem Internetportal "Katholisch.de" am Donnerstag.
Zudem könne sich der Geistliche in der Auseinandersetzung auf die Meinungs- und Religionsfreiheit berufen, so Otto. Die Grundrechte schützten auch die Meinungsäußerungsfreiheit von Priestern in ihren Predigten.
Je näher Aussagen an der eigentlichen Religionsausübung stünden, desto mehr seien sie geschützt. "Wenn es in einer Predigt um die Auslegung des Alten oder Neuen Testaments oder um einen Heiligen geht, dann reicht das Recht zur freien Meinungsäußerung bei Priestern sehr weit", so der Anwalt weiter.
Rechtlicher Ratschlag für die nächste Predigt
Bei politischen Aussagen könne man jedoch "eine gewisse Entfernung" vom Kernbereich der Religionsausübung unterstellen. Daher sei die "sehr pointierte Äußerung" des Erdinger Pfarrers ein Grenzfall.
Unangreifbarer wäre es nach Ansicht des Anwalts gewesen, wenn der Pfarrer auf die Verwendung des Begriffs "Verbrecher" verzichtet hätte.
"Wenn er etwa gesagt hätte, dass sich Frau Weidel mit ihrer Reaktion auf den Terroranschlag an Migranten versündigt hat, wäre das aus juristischer Sicht völlig unproblematisch gewesen", sagte Otto. Insgesamt sieht der Anwalt in den Worten des Geistlichen aber keine strafbare Äußerung im Sinne einer Volksverhetzung oder einer Beleidigung.
Garmaier hatte in einer Predigt unter anderem den Terroranschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und die Reaktionen darauf thematisiert.
Konkret kritisierte der Geistliche, dass AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und "viele andere", den Anschlag für ausländerfeindliche Stimmungsmache genutzt hätten. Wörtlich: "So werden sie auf ihre Weise zu Verbrechern. Zu Verbrechern an unserer Gesellschaft." Daraufhin war Garmaier von einem pensionierten Polizisten angezeigt worden.