Ankerzentren für Asylbewerber

 (DR)

Das Bundesinnenministerium will ab dem Sommer bis zu sechs Pilot-Ankerzentren für Asylbewerber in Deutschland einrichten. Sie sollen jeweils höchstens 1.500 Personen umfassen, so Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Bezeichnung "Ankerzentren" steht für die Begriffe Ankunft, Entscheidung und Rückführung. Gemeint sind Unterkünfte von bis zu 1.500 Personen. Kritiker warnen vor einer Kasernierung und eskalierender Gewalt, wie auf eine Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen.

Die Zentren sollten Asylverfahren bündeln und beschleunigen. Erst dann solle die Verteilung nach Deutschland oder Europa erfolgen. Er werde das Konzept gemeinsam mit dem Masterplan zum Umgang mit Flüchtlingen Ende Mai, Anfang Juni vorstellen. Er sei dazu auch mit dem Ländern im Gespräch. Neben dem BAMF sollen demnach die Länder mit Verwaltungsrichtern und Ausländerämtern präsent seien.

Sein Haus arbeite auch unter Hochdruck an der geplanten Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer, führte Seehofer weiter aus. Dabei gehe es zunächst um die Maghreb-Staaten und Georgien. Alle Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent als sichere Herkunftsländer zu deklarieren, sei hingegen schwieriger, da die jeweiligen Länder ausdrücklich im Gesetz genannt werden müssten. Der Gesetzentwurf zum Familiennachzug von Flüchtlingen werde zeitgerecht vor dem 1. August in Kraft treten, kündigte Seehofer an. Er betonte, dass der Entwurf "von Anfang an vollkommen konform mit dem Koalitionsvertrag" gewesen sei "und nicht angepasst werden musste".

(KNA / 03.05.2018)