Ambulante Notfallversorgung durch Kassen-Ärzte oder Krankenhäuser?

 (DR)

Die Krankenhausstrukturreform will laut Gesundheitsministerium auch bei der ambulanten Notfallversorgung Krankenhäuser stärker unterstützen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen zur Sicherstellung des Notdienstes vertragsärztliche Notdienstpraxen, sogenannte Portalpraxen, in oder an Krankenhäusern als erste Anlaufstelle einrichten. Diese sollen dann entscheiden, ob ein Notfall von einem Kassenarzt behandelt werden kann oder stationär in die Klinik muss. Überlegt wird auch, Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einzubinden. Die Vergütungsregeln sollen angepasst werden. (dpa/Stand 06.09.2016)