Aktive Sterbehilfe für Menschen mit psychischen Leiden

 (DR)

In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen seit 2002 legal, auch für Menschen mit einem unheilbaren psychischen Leiden. Insgesamt starben 2016 offiziell 2.024 Menschen durch aktive Sterbehilfe. Eine Aufschlüsselung für die Gründe liegt derzeit nur für 2014 und 2015 vor. In diesen Jahren nahmen die meisten Menschen aktive Sterbehilfe nach einer Krebsdiagnose in Anspruch (2.675). 3 Prozent der Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nahmen, litten an einer psychischer Krankheit.

Organisationen fordern immer wieder klarere Kriterien, wann sich ein Patient mit einer psychischen Krankheit in einer "medizinisch aussichtslosen Lage" befindet. Derzeit ist auch ein Fall von aktiver Sterbehilfe aufgrund psychischer Leiden vor Gericht anhängig. Tom Mortier sagt, seine Mutter, die 2012 nach aktiver Sterbehilfe starb, habe sich nicht in einer medizinisch aussichtslosen Lage befunden.

Sie habe lediglich vorübergehende psychische Erkrankungen gehabt, die heilbar gewesen wären. Mortier will den Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg bringen. (kna/Stand 25.08.2017)