Ärztepräsident mahnt bei Sterbehilfe zur Gründlichkeit

Ärztepräsident kritisiert Zeitplan des Bundestags

Noch vor der Sommerpause will der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe entscheiden. Der Ärztepräsident mahnt zur Sorgfalt und spricht sich für mehr Suizidprävention aus. Der Todeswunsch beruhe vorwiegend auf Erkrankungen.

Online-Suizidberatung / © Christian Wölfel (KNA)
Online-Suizidberatung / © Christian Wölfel ( KNA )

Ärztepräsident Klaus Reinhardt kritisiert den Zeitplan des Bundestags für die Schlussabstimmung über eine Neuregelung der Sterbehilfe. "Wenn erst jetzt ein neuer Entwurf vorliegt, stellt sich die Frage, ob eine abschließende Entscheidung in den letzten dichtgedrängten Sitzungswochen vor der Sommerpause wirklich klug ist", sagte Reinhardt dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland".

Mit Blick auf die am Dienstag vorgestellte zusammengeführte Initiative zweier Abgeordneten-Gruppen mahnte er zudem: "Bei der Entscheidung des Gesetzgebers sollte Abwägung und Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen."

Mehr Prävention

Nach den derzeitigen Plänen soll die Schlussabstimmung über die nunmehr zwei verbleibenden Gesetzentwürfe in der ersten Juli-Woche stattfinden. Reinhardt nahm nicht konkret Stellung zu dem neuen Gesetzentwurf, forderte allerdings eine Stärkung der Suizidprävention.

"Suizidwünsche gehen weit überwiegend auf psychische Erkrankungen wie insbesondere Depressionen zurück", betonte er. Bei der Prävention stünden das Verständnis für die Betroffenen und das Angebot zur Hilfe im Vordergrund.

Der neue Vorschlag sieht vor, Sterbewilligen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu ermöglichen, wenn sie zuvor eine Beratung in Anspruch genommen haben. In Härtefällen - wenn sich jemand "in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen" befindet - soll ein Arzt auch ohne Beratung die Mittel verschreiben dürfen. Einen Anspruch darauf soll es aber nicht geben.

Behörden sollen Erlaubnis erteilen

Findet sich kein Arzt, der zur Verschreibung der Mittel bereit ist, soll die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde die Erlaubnis zum Erwerb des Mittels erteilen. Die Gruppe, der Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP und Linken angehören, legte am Dienstag zudem einen zusätzlichen Entschließungsantrag vor, der die Bundesregierung auffordert, eine nationale Strategie zur Suizidprävention zu erarbeiten.

Patientenschützer erwarten, dass auch der fusionierte Antrag keine Mehrheit im Bundestag bekommen wird. Er lasse zu viele Fragen offen, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland".

Der Entwurf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) konkurriert mit dem Vorschlag einer Gruppe um Lars Castellucci (SPD), die organisierte Hilfe bei der Selbsttötung im Strafrecht verbieten, unter Bedingungen aber erlauben will. Dazu zählen eine psychiatrische Begutachtung und eine Beratung. Auch sie betonen in einem zusätzlichen Antrag die Notwendigkeit der Suizidprävention.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein pauschales Verbot der organisierten Suizidassistenz gekippt. Es urteilte, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Quelle:
epd