Änderungen am NRW-Schulgesetz

 (DR)

Bekenntnisgrundschulen in staatlicher Trägerschaft können in Nordrhein-Westfalen künftig leichter in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen verabschiedete der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes. Nach dem neuen Gesetz sinkt die bislang notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Eltern für die Umwandlung einer Bekenntnisschule auf 50 Prozent plus eine Stimme. Überdies reichen künftig 10 statt 20 Prozent der Eltern aus, um eine Abstimmung über deren Umwandlung in Gang zu setzen. Zudem sollen auch konfessionsfremde Lehrer an Bekenntnisschulen unterrichten können. Der Leiter einer Konfessionsschule muss aber deren Religion angehören.

Bei Bedarf soll künftig auch an Konfessionsschulen bekenntnisfremden Religionsunterricht möglich sein. Dieser Bedarf sei dann gegeben, wenn an einer Schule mindestens zwölf Kinder einen konfessionsfremden Religionsunterricht wünschten und eine entsprechende Lehrerversorgung gewährleistet werden könne. Zudem soll der Besuch von Schulgottesdiensten an Bekenntnisgrundschulen nicht erzwungen werden dürfen. (KNA)