Änderungen 2015

 (DR)

Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde: In Deutschland gilt ab 1. Januar 2015 erstmals ein flächendeckender Mindestlohn. Die gesetzliche Lohnuntergrenze liegt bis Ende 2016 bei 8,50 Euro pro Stunde. Eine unabhängige Kommission berät dann über die künftige Entwicklung der Lohnuntergrenze.  Ausnahmen gibt es für Praktikanten und Langzeitarbeitslose. Zudem wurde etwa den Verlegern eine verlängerte Frist gewährt, um die Löhne der Zeitungsboten anzupassen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte vom Mindestlohn profitieren.

Beitrag zur Rentenversicherung sinkt: Für die gesetzliche Rentenversicherung werden im nächsten Jahr 0,2 Prozentpunkte weniger fällig als bisher. Der Beitragssatz liegt dann bei 18,7 Prozent. Auf dem Weg zur Rente mit 67 steigen zudem die Altersgrenzen weiter an. Für Versicherte, die 1950 geboren wurden, beginnt die Rente einen Monat später, also mit 65 Jahre und vier Monaten.

Beruf und Pflege miteinander vereinbaren: Die Pflege alter oder kranker Menschen wird besser honoriert. Außerdem haben es Arbeitnehmer einfacher, ihren Job und die Pflege eines schwer kranken Angehörigen miteinander zu verbinden. Ab Januar haben sie einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre auf 15 Wochenstunden zu reduzieren. Bei den längeren Auszeiten gibt es aber Einschränkungen für Beschäftigte in Kleinbetrieben. Der Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit von bis zu zwei Jahren gilt nur für Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.

Hartz-IV-Empfänger bekommen acht Euro mehr: Der monatliche Regelsatz steigt zum 1. Januar auf 399 Euro. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so bekommen sie jeweils 360 Euro. Das sind sieben Euro mehr als bisher. Kinder bis sechs Jahre erhalten 234 Euro und damit fünf Euro mehr. Die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze richtet sich nach der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Eine jährliche Anpassung ist laut einem Urteil des Verfassungsgerichts gesetzlich vorgeschrieben. Bundesweit sind rund 6,1 Millionen Menschen auf die Grundsicherung angewiesen.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt auf 14,6 Prozent. Bisher lag der Satz bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der bislang allein von den Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Einkommens entfällt. Die Kassen können stattdessen Zusatzbeiträge erheben. Für viele Versicherte wird die Krankenversicherung deshalb günstiger.

Vier neue Leiden als Berufskrankheit anerkannt: Neu aufgenommen wurden unter anderem bestimmte Formen des "weißen Hautkrebses" (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufe. Ebenfalls anerkannt wird Kehlkopfkrebs infolge von Schwefelsäure-Dämpfe. Damit haben Betroffene dieser Krankheiten ab dem 1. Januar Anspruch auf eine Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder auf finanzielle Leistungen, wenn die Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit oder zur Erwerbsminderung führt. (dpa)