Ab 2009 gibt es Schulnoten für Pflegeheime - Neues Heimrecht für NRW

Mehr Mitbestimmung und Auswahlkriterien

Pflegeheime sollen ab dem kommenden Jahr mit Schulnoten bewertet werden. Die Organisationen der Heimträger und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen teilten am Mittwoch in Berlin mit, sie hätten sich auf 82 Kriterien verständigt, anhand derer der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Heime kontrollieren und bewerten soll. In NRW beschloss der Landtag am Mittwoch zudem ein neues Heimrecht.

Pflegeheim: Gute Noten für Fürsorge? (epd)
Pflegeheim: Gute Noten für Fürsorge? / ( epd )

Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft gibt es jeweils für die Pflege und medizinische Versorgung, den Umgang mit Demenzkranken, die soziale Betreuung, die Wohnverhältnisse, das Haus und die Verpflegung. Außerdem werden die Heimbewohner selbst befragt und ihre Einschätzung in einer Note zusammengefasst. Die Ergebnisse sollen von den Pflegekassen im Internet veröffentlicht und in den Heimen selbst ausgehängt werden. Kassen und Pflegeeinrichtungen setzen damit die Auflage aus der Pflegereform um, die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen transparenter zu gestalten.

Die Einigung war bereits am Dienstag zu Stande gekommen. Bei der Verabschiedung der Pflegereform waren zunächst auch andere Bewertungsysteme wie eine Ampel oder Smilies diskutiert worden.
Sanktionen sind mit der Benotung nicht verbunden. Wenn ein Heim sehr schlecht bewertet wird, muss die Heimaufsicht des jeweiligen Bundeslandes tätig werden.

Landtag beschließt neues Heimrecht
Der Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP ein neues Heimrecht beschlossen. "NRW bekommt damit das modernste Heimrecht in der Bundesrepublik", sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). Für die 200 000 Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen bringe die Novelle spürbare Verbesserungen. Das Teilhabegesetz modernisiere und ersetze das alte Heimrecht des Bundes. Seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Länder für die Regelungen hinsichtlich der Pflegeheime zuständig.

Die Grünen-Sozialexpertin Barbara Steffens kritisierte das Gesetz als unzureichend. Das "Wohn- und Teilhabegesetz" trage "einen schönen Namen", bringe aber keine wirklichen Verbesserungen für viele pflegebedürftige Menschen, sagte die Landtagsabgeordnete. Noch immer gebe es keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer in Heimen. Auch deshalb lehnten die Grünen das Gesetz ab.

Erstmalig sind laut Laumann mit dem Gesetz Mitbestimmungsrechte für Bewohner vorgesehen - beispielsweise bei der Speiseplanung oder der Freizeitgestaltung. Durch die Novelle soll erreicht werden, dass sich Pflegebedürftige trotz der stationären Unterbringung in ihren Einrichtungen heimisch fühlen. 80 Prozent der Wohnheimzimmer sollen mittelfristig Einzelzimmer sein.

Mit dem neuen Gesetz können Pflegeheime künftig durch die Heimaufsicht grundsätzlich unangemeldet kontrolliert werden. Prüfberichte über Heime sollen veröffentlicht werden.