80 Jahre Ermächtigungsgesetz

Freibrief zur Diktatur

Es war einer der entscheidenden Bausteine zur Errichtung der Nazi-Diktatur in Deutschland: Am 23. März 1933 stimmte der Reichstag in Berlin dem "Ermächtigungsgesetz" zu – und schaffte sich damit quasi selber ab.

Autor/in:
Christoph Arens
Ermächtigungsgesetz: Reichstag schafft sich ab (Bundestag)
Ermächtigungsgesetz: Reichstag schafft sich ab / ( Bundestag )

Das Gesetz gab der Reichsregierung das Recht, ohne Zustimmung des Parlaments Gesetze zu beschließen, auch wenn sie gegen die Verfassung verstießen.  Die NS-Regierung konnte ihre Diktatur auf quasi legaler Grundlage aufbauen. Gezielt setzen die Nazis an jenem Donnerstag die Abgeordneten unter Druck. Die Angst spielt mit: Auf dem Weg zur Krolloper gegenüber dem abgebrannten Reichstag bauen sich Hunderte Braunhemden von SS und SA auf, drinnen schüchtern illegal anwesende bewaffnete und uniformierte SA-Angehörigen die Parlamentarier ein. Beschimpfungen wie "Zentrumsschwein" sind zu hören; Abgeordneten wird der Hut vom Kopf geschlagen. Tränen fließen. Im Plenarsaal hängt eine riesige Hakenkreuzfahne, die unmissverständlich zeigt, wer jetzt das Sagen hat in Deutschland.

Vorbilder für das Ermächtigungsgesetz hatte es schon während der Weimarer Republik gegeben. Bereits die Reichskanzler Gustav Stresemann und Wilhelm Marx hatten zu solchen Gesetzen gegriffen - allerdings thematisch und zeitlich streng begrenzt und in Minderheitsregierungen. Hitler aber wollte mehr: Er wollte den Reichstag und die Macht des Reichspräsidenten endgültig ausschalten sowie die Verfassung und ihre Grundrechte auf legalem Weg außer Kraft setzen.

Nur SPD stimmt dagegen

Artikel eins des Gesetzes zeigte, worum es ging: "Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden." Artikel zwei besagte, dass die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze auch von der Reichsverfassung abweichen konnten. Auch internationale Verträge sollte die Regierung ohne Zustimmung der Abgeordneten abschließen können.

Zunächst aber boxte die NSDAP an diesem Donnerstag eine Änderung der Geschäftsordnung durch, die es gestattete, dass den zum großen Teil verhafteten oder geflohenen kommunistischen Abgeordneten die Mandate entzogen wurden. Auch 26 SPD-Abgeordnete saßen bereits in Gefängnissen. Wegen der Gegenstimmen der SPD waren für das Erreichen der Zweidrittelmehrheit und die endgültige Annahme des Gesetzes die Stimmen der katholischen Zentrumspartei ausschlaggebend.

444 Abgeordnete stimmten letztlich für das Gesetz - neben NSDAP und DNVP auch das Zentrum, die Bayerischen Volkspartei sowie die fünf Liberalen der Deutschen Staatspartei, darunter der spätere Bundespräsident Theodor Heuss. Nur die 94 Abgeordneten der SPD votierten dagegen. Mit einer beeindruckend mutigen Rede begründete der SPD-Parteivorsitzende Otto Wels das Nein seiner Fraktion. "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht", sagte er und schloss seine kurze Rede mit den Worten: "Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung."

Zentrum hofft auf Gesetz

Nach Meinung des Direktors des Instituts für Zeitgeschichte in München, Andreas Wirsching, zeigte das Abstimmungsverhalten der bürgerlichen Parteien, dass "das Zutrauen zu parlamentarischen Lösungen, zum Funktionieren der Weimarer Reichsverfassung" zu diesem Zeitpunkt erschöpft gewesen sei. Eine besonders tragische Rolle spielte, wie Wirsching am Freitag im Deutschlandfunk sagte, das Zentrum, das zuvor ein scharfer Gegner der NSDAP gewesen war. Eine Minderheit von 14 der 72 Abgeordneten wollte gegen das Gesetz stimmen, wurde durch Fraktionszwang jedoch zur Zustimmung gedrängt.

Das Ja gründete in der Hoffnung, an diesem Staatsaufbau auch irgendwie teilnehmen zu können. Vor allem die katholischen Beamten waren seit dem 30. Januar in Loyalitätskonflikte gekommen. Zudem machte Hitler dem Parteivorsitzenden, Prälat Ludwig Kaas, mündlich Versprechungen. So sicherte er zu, Reichstag und Reichsrat fortbestehen zu lassen, sowie Schulpolitik und das Verhältnis zwischen Staat und Religion nicht durch das Ermächtigungsgesetz regeln zu wollen. Das Reichskonkordat zwischen dem Vatikan und der NS-Regierung wurde am 20. Juli 1933 unterzeichnet.


Quelle:
KNA