50 Jahre Vertrag zwischen Rheinland-Pfalz und Heiligem Stuhl

Vereinbarungen zu Schulwesen und Lehrerfortbildung

Staat und Kirche arbeiten in Deutschland in einigen Feldern Hand in Hand. Ein Beispiel ist das Schulwesen. Ein grundlegender Vertrag dazu wurde vor 50 Jahren zwischen Rheinland-Pfalz und dem Heiligen Stuhl geschlossen.

Autor/in:
Anna Fries
Ein Lehrer im Unterricht / © Drazen Zigic (shutterstock)
Ein Lehrer im Unterricht / © Drazen Zigic ( shutterstock )

Das Bistum Trier gibt in diesem Jahr laut Haushaltsplan 69,1 Millionen Euro für seine 21 Schulen aus. Zugleich erhält das Bistum 48,8 Millionen Euro an Zuschüssen für Schulen und Religionsunterricht vom Staat. Auch die Bistümer Mainz und Speyer planen mit Millionenausgaben für Schulen, Hochschulen und Religionsunterricht - und erhalten umgekehrt vom Staat Zuschüsse für ihr staatlich anerkanntes Angebot. Basis dafür ist ein Vertrag zum Schulwesen zwischen dem Land und der Kirche. In dem Dokument vereinbarten Rheinland-Pfalz und der Heiligen Stuhl am 15. Mai 1973 - vor 50 Jahren - grundlegende Fragen der Zusammenarbeit zum Schulwesen und der Lehrerfortbildung.

Inhalte des Vertrags

Das etwa zweiseitige Dokument mit 13 Artikeln regelt beispielsweise Zuschüsse für Personal- und Baukosten, Zuweisungen von Lehrkräften und Unterstützung für eine katholische Weiterbildungseinrichtung - in Rheinland-Pfalz das Institut für Lehrerfortbildung in Mainz. Außerdem ganz praktische Dinge, die heute selbstverständlich klingen, etwa dass ein Abschluss einer katholischen Schule genauso viel Wert ist wie ein staatlicher oder dass ein Schulbus auch katholische Schulen anfährt, und nicht etwa nur staatliche. Fragen, die sich erst später stellen, sollen freundschaftlich geregelt werden. Das zeigte sich beispielsweise, als das Land die Hauptschule abschaffte und auf Realschule plus umstellte.

Der Vertrag bildet die Basis für ein Landesgesetz. Er regelt ausschließlich das Schulwesen. Andere Fragen zum Verhältnis von Staat und Kirche berührt er nicht. Diese Punkte werden in anderen Abkommen geregelt.

Regelungen einzigartig

Dabei zeigt sich, dass die kirchlich-politisch-vertragliche Lage in Rheinland-Pfalz komplex und mutmaßlich einzigartig ist. An dem Bundesland haben fünf Bistümer Anteil, vor allem Mainz, Trier und Speyer, mit einem kleinen Teil auch Limburg und Köln. Im Staatskirchenvertrag von 1975 entschieden die Bistümer und das Land einheitlich über Aspekte der Rechtsstellung und Vermögensverwaltung.

Unterschiede zeigen sich allerdings mit Blick auf die klassischen Konkordate, also die völkerrechtlichen Verträge zwischen dem Staat und dem Heiligen Stuhl, von denen in Rheinland-Pfalz drei verschiedene gelten: In Speyer das Bayerische, in Trier, Limburg und Köln das Preußische, in Mainz das Badische. Das hat historische Gründe. Während die Pfalz einst bayerisch war, gehörten die Gebiete an Rhein und Mosel weitgehend zu Preußen. Mainz zählt historisch zur Oberrheinischen Kirchenprovinz.

So gelten auch heute teilweise uneinheitliche Regeln, was sich beispielsweise bei Bischofswahlen zeigt: Während in Speyer weitgehend der Papst entscheiden kann, sehen die Regeln in Trier, Köln und Limburg vor, dass das Domkapitel aus einer Liste mit aus Rom vorgegebenen Kandidaten einen neuen Bischof auswählt. Ähnlich läuft die Wahl in Mainz, allerdings muss dort mindestens ein Kandidat eine Verbindung zum Bistum haben.

Quelle:
KNA