40 afrikanische Flüchtlinge finden in NRW neue Heimat

Bekenntnis zur internationalen Verantwortung

Rund 40 afrikanische Flüchtlinge aus dem tunesischen Flüchtlingslager Shousha nahe der libyschen Grenze finden in Nordrhein-Westfalen eine neue Heimat. Die 41 Menschen, die am Montag in NRW eingetroffen seien, werden in Aachen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen und Wuppertal dauerhaft aufgenommen, teilte NRW-Integrationsminister Guntram Schneider mit.

 (DR)

"In Zeiten verstärkter Fluchtbewegungen, vor allem aus dem arabischen Raum, bekennen wir uns zu unserer internationalen Verantwortung", unterstrich der Minister. Die 41 Menschen, die vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen als besonders schutzbedürftig eingestuft wurden, stammen nach Ministeriumsangaben unter anderem aus Somalia, dem Sudan, Eritrea und Äthiopien. Sie sind Teil eines bundesweiten Kontingentes von 195 Menschen aus dem tunesischen Flüchtlingslager, die bereits Anfang des Monats im Wege einer Neuansiedlung (Resettlement-Verfahren) zunächst Aufnahme im niedersächsischen Grenzdurchgangslager Friedland fanden.



Dieses bundesweite Kontingent ist wiederum Teil eines EU-weiten Verfahrens, an dem sich Deutschland bereits 2009 und 2010 mit der Aufnahme von rund 2.500 irakischen Flüchtlingen beteiligt hatte. In den kommenden drei Jahren sollen bundesweit insgesamt 900 Schutzbedürftige aus Krisenregionen aufgenommen werden.



Beschluss der Bundesinnenministerkonferenz

Im April hatte die Bundesinnenministerkonferenz unter anderem die Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Lager Shousha und weiterer 100 irakischer Flüchtlinge aus der Türkei für dieses Jahr beschlossen. Bei den Menschen, die aus Tunesien Aufnahme finden sollen, gehe es um Betroffene, die aufgrund der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Libyen im Laufe des vergangenen Jahres geflüchtet waren und sich im vom UNHCR geführten Flüchtlingslager Shousha Zuflucht fanden.



Die Auswahl der Menschen für das Resettlement-Programm trifft demnach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Vorschlägen durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Für die Auswahl soll unter anderem die Wahrung der Einheit der Familie berücksichtigt werden, familiäre oder sonstige "integrationsförderliche" Bindungen nach Deutschland, Grad der Schul- und Berufsausbildung, Sprachkenntnisse, Religionszugehörigkeit und Alter. Auch können bis zu fünf Prozent Schwerstkranke in das Resettlement-Verfahren aufgenommen werden.



Nordrhein-Westfalen nehme in enger Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Integration der Bezirksregierung Arnsberg die Aufgabe wahr, die betroffenen Afrikaner auf die Kommunen zu verteilen, hieß es. Neben verwandtschaftlichen Beziehungen und Wohnortwünschen der Betroffenen gehe es auch um Integrations- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen.