Die Heiligsprechung in der katholischen Kirche ist eine feierliche Erklärung des Papstes über das vorbildlich christliche Leben eines Menschen und über dessen endgültige Aufnahme bei Gott. Nach dieser Kanonisation, die im Rahmen eines Festgottesdienstes vollzogen wird, darf die betreffende Person weltweit verehrt werden.
Der Heiligsprechung geht ein kirchlicher Prozess über mehrere Instanzen voraus, dessen Grundzüge auf das 18. Jahrhundert zurückgehen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass auf Fürsprache des Gestorbenen ein wissenschaftlich unerklärliches Wunder geschehen ist. Bei Märtyrern, die wegen "Hass auf den Glauben" ermordet wurden, wird auf einen gesonderten Nachweis eines nach dem Tod gewirkten Wunders verzichtet. Dem Papst steht es auch frei, Persönlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Nachweis eines Wunders heiligzusprechen.
Vor einer Heiligsprechung steht die Seligsprechung. Bei ihr wird nur eine regionale Verehrung des Seligen zugelassen. In der Kirche wurden anfangs die Heiligen ohne förmlichen Prozess anerkannt. Weil es dabei zu Übertreibungen und Parteilichkeiten kam, zog der Papst den Vorgang an sich. Der erste von einem Papst Heiliggesprochene war Bischof Ulrich von Augsburg im Jahr 993. Das offizielle Gesamtverzeichnis der Seligen und Heiligen der katholischen Weltkirche von 2004 ("Martyrologium romanum") nennt mehr als 6.650 namentlich bekannte Selige und Heilige sowie 7.400 weitere bei Christenverfolgungen getötete Märtyrer.
21.09.2020
Papst Johannes Paul II. hatte den kroatischen Kardinal Alojzije Stepinac im Jahr 1998 als Märtyrer selig gesprochen. Doch die Heiligsprechung des Geistlichen zieht sich hin. Dafür warb nun Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin dafür um Verständnis.
Kardinal Parolin hat die bislang zurückhaltende Position des Vatikan im Verfahren um die Heiligsprechung von Kardinal Alojzije Stepinac verteidigt.
Bei allem Verständnis für den berechtigten Wunsch der kroatischen Kirche sei es Papst Franziskus wichtig, dass ein solcher Schritt ein "Moment der Einheit der gesamten Kirche" sei und nicht zu neuen Konflikten und Auseinandersetzungen führe, so die vatikanische "Nummer Zwei" im Interview mit der kroatischen Kirchenzeitung "Glas Koncila" (Sonntag). Dies erfordere von der Kirche in Kroatien Geduld.
Stepinac wurde am 8. Mai 1898 im damals zu Österreich-Ungarn gehörenden Krasic geboren. Er war von 1937 bis 1960 Erzbischof von Zagreb. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der kommunistischen Machtübernahme wurde Stepinac in einem Schauprozess zu 16 Jahren Haft verurteilt, weil er während des Zweiten Weltkriegs mit den kroatischen Faschisten kollaboriert haben soll.
Nach sechs Jahren Haft musste er die restliche Zeit bis zu seinem Tod in Hausarrest verbringen. Papst Johannes Paul II. hatte Stepinac 1998 als Märtyrer selig gesprochen.
Dialog mit der serbisch-orthodoxen Kirche
Zugleich drückte der Kardinalstaatssekretär die Hoffnung aus, dass neuer Schwung in den ins Stocken geratenen Dialog mit der serbisch-orthodoxen Kirche komme. "Der Standpunkt von Papst Franziskus ist bekannt, dass nämlich der Dialog der einzige Weg ist, Unterschiede zu überwinden und gegensätzliche Positionen zu versöhnen", so der Kardinal, der zugleich die Hoffnung ausdrückte, dass dieser Dialog am Ende die "ersehnten Früchte tragen wird".
Parolin, der sich anlässlich der Bischofsweihe des neuen Papstbotschafters für Belarus, Ante Jozic, vergangene Woche zu einem Kurzbesuch in Split aufhielt, äußerte sich auch zu der in Kroatien neu entbrannten Diskussion um den Religionsunterricht in öffentlichen Schulen.
Die Kirche bestehe trotz aller Einwände der säkularen Gesellschaft auf ihrer Präsenz im öffentlichen Raum, so der Kardinalstaatssekretär. Ihr gehe es dabei nicht um ein konfessionelles Eigeninteresse, sondern um einen "Dienst am Menschen und der Gesellschaft".
Die Heiligsprechung in der katholischen Kirche ist eine feierliche Erklärung des Papstes über das vorbildlich christliche Leben eines Menschen und über dessen endgültige Aufnahme bei Gott. Nach dieser Kanonisation, die im Rahmen eines Festgottesdienstes vollzogen wird, darf die betreffende Person weltweit verehrt werden.
Der Heiligsprechung geht ein kirchlicher Prozess über mehrere Instanzen voraus, dessen Grundzüge auf das 18. Jahrhundert zurückgehen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass auf Fürsprache des Gestorbenen ein wissenschaftlich unerklärliches Wunder geschehen ist. Bei Märtyrern, die wegen "Hass auf den Glauben" ermordet wurden, wird auf einen gesonderten Nachweis eines nach dem Tod gewirkten Wunders verzichtet. Dem Papst steht es auch frei, Persönlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Nachweis eines Wunders heiligzusprechen.
Vor einer Heiligsprechung steht die Seligsprechung. Bei ihr wird nur eine regionale Verehrung des Seligen zugelassen. In der Kirche wurden anfangs die Heiligen ohne förmlichen Prozess anerkannt. Weil es dabei zu Übertreibungen und Parteilichkeiten kam, zog der Papst den Vorgang an sich. Der erste von einem Papst Heiliggesprochene war Bischof Ulrich von Augsburg im Jahr 993. Das offizielle Gesamtverzeichnis der Seligen und Heiligen der katholischen Weltkirche von 2004 ("Martyrologium romanum") nennt mehr als 6.650 namentlich bekannte Selige und Heilige sowie 7.400 weitere bei Christenverfolgungen getötete Märtyrer.