Schweizer Ex-Generalvikar wegen übler Nachrede verurteilt

Nach Nichterscheinen wegen eines Seelsorge-Termins

Der frühere Generalvikar für die Urschweiz, Martin Kopp, ist von einem Kantonsgericht wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Zu der Verhandlung am Freitag sei er wegen eines Seelsorge-Termins nicht erschienen.

Justitia-Figur / © Britta Pedersen (dpa)
Justitia-Figur / © Britta Pedersen ( dpa )

Daraufhin wurde er zu einem Bußgeld von 1.600 Franken (ca. 1.720 Euro) sowie einer "bedingten Geldstrafe" von 15.600 Franken (ca. 16.770 Euro) verurteilt, berichtete die "Luzerner Zeitung" (Samstag).

Kopp sagte dem Portal kath.ch, wegen Ferienabwesenheit habe er erst am vergangenen Montag das Datum der Verhandlung vor dem Obwaldner Kantonsgericht erfahren. Zu diesem Zeitpunkt sei der Termin mit den Eltern eines tödlich verunglückten jungen Mannes bereits festgesetzt gewesen. Laut der "Luzerner Zeitung" hatte das Nichterscheinen vor Gericht dann automatisch die Verurteilung "in Rechtskraft" zur Folge. Kopp sagte gegenüber kath.ch, er werde dies nicht akzeptieren.

Vorwürfe von ehemaligem Pfarrer

Die Vorwürfe wegen übler Nachrede stammen vom ehemaligen Pfarrer von Kerns, Patrick Mittermüller. Kopp soll 2016 angeblich problematische Äußerungen über ihn gemacht haben, die in der "Luzerner Zeitung" abgedruckt wurden. Hintergrund ist der Zeitung zufolge die Abwahl von Mittermüller durch die Kirchgemeindeversammlung im Jahr 2016.

Der Pfarrer von Kerns soll zuvor über längere Zeit nicht mehr zur Arbeit erschienen sein. Gegen seine Abwahl ging er mit einer Beschwerde an den Obwaldner Regierungsrat vor. Im diesem Zusammenhang soll Kopp dem entlassenen Pfarrer vorgeworfen haben, die Beschwerde eingereicht zu haben, um "noch möglichst viel Geld machen" zu können. Kopp bestritt im Gespräch mit kath.ch, diese Aussagen gegenüber der Zeitung gemacht zu haben. Er selbst war damals noch Generalvikar für die Urschweiz im Bistum Chur.

Der entlassene Geistliche stellte gegen Kopp einen Strafantrag wegen übler Nachrede. Das daraufhin eingeleitete Verfahren stellte die Obwaldner Staatsanwaltschaft 2017 ein. Nach einer Beschwerde Mittermüllers erhielt Kopp jedoch von der Behörde einen Strafbefehl. Der Beschuldigte beschritt daraufhin den Rechtsweg.


Quelle:
KNA