Die Kommunion wird in der römisch-katholischen Kirche entweder in Form der Mundkommunion oder, nach dem der Bischofskonferenz aufgrund eines päpstlichen Indultes eingeräumten Ermessen auch in Form der Handkommunion gereicht, dabei kann in jeder der beiden Formen der Gläubige die Kommunion kniend oder stehend empfangen. Bei der Mundkommunion legt der Kommunionspender die Hostie auf die Zunge des Empfangenden.
Dabei wird eine Patene unter das Kinn des Kommunikanten gehalten, um eventuell herabfallende Partikel aufzufangen. Bei der Handkommunion legt der Spender die Hostie auf die linke Hand des Empfängers. Der Empfangende führt dann die Hostie entweder mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand zum Mund oder er nimmt sie von seiner Hand mit der Zunge auf. Bei der Form des Kommunionempfangs durch Intinctio, das heißt durch Eintauchen der Hostie in den Wein, ist im römisch-katholischen Bereich nur die Mundkommunion möglich, die vom Priester gereicht wird. (heilige-eucharistie.de)
04.02.2020
Der Erzbischof von Ugandas Hauptstadt Kampala, Cyprian Kizito Lwanga, hat ein "Dekret zur richtigen Feier der Eucharistie" erlassen. Darin ordnet er unter anderem an, dass Hostien künftig direkt im Mund empfangen werden.
Hostien sollen laut dem Dokument nicht länger auf die Hand ausgegeben werden. Der Schritt solle "Missbrauch" mit entwendeten Hostien vorbeugen. Außerdem dürfe die Verteilung nur durch Priester in ordentlicher Amtstracht geschehen. Zusammenlebende, aber unverheiratete Paare seien von der Eucharistie auszuschließen.
Verbot von Haus-Gottesdiensten
Des Weiteren untersagt er etwa die Feier von Haus-Gottesdiensten, die laut örtlichen Medien in der ostafrikanischen Nation weit verbreitet sind. "Die Eucharistie muss an einem heiligen Ort gefeiert werden, außer schwerwiegende Umstände verlangen das Gegenteil", wird Lwanga zitiert.
Berufung auf geltendes Kirchenrecht
Der Erzbischof beruft sich bei seinem Erlass auf geltendes Kirchenrecht. Wie das ugandische Portal "PML Daily" berichtet, stößt Lwangas Dekret auf großen Zuspruch unter Kampalas Katholiken. Laut dem katholischen Informationsdienst "ACI Africa" gibt es aber auch Kritik: Lwanga habe sich zuvor nicht mit seinen Bischofskollegen abgesprochen, sein Erlass gelte als "kontrovers".
Die Kommunion wird in der römisch-katholischen Kirche entweder in Form der Mundkommunion oder, nach dem der Bischofskonferenz aufgrund eines päpstlichen Indultes eingeräumten Ermessen auch in Form der Handkommunion gereicht, dabei kann in jeder der beiden Formen der Gläubige die Kommunion kniend oder stehend empfangen. Bei der Mundkommunion legt der Kommunionspender die Hostie auf die Zunge des Empfangenden.
Dabei wird eine Patene unter das Kinn des Kommunikanten gehalten, um eventuell herabfallende Partikel aufzufangen. Bei der Handkommunion legt der Spender die Hostie auf die linke Hand des Empfängers. Der Empfangende führt dann die Hostie entweder mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand zum Mund oder er nimmt sie von seiner Hand mit der Zunge auf. Bei der Form des Kommunionempfangs durch Intinctio, das heißt durch Eintauchen der Hostie in den Wein, ist im römisch-katholischen Bereich nur die Mundkommunion möglich, die vom Priester gereicht wird. (heilige-eucharistie.de)