Kardinal Kasper gespannt auf Entwicklungen in der Kirche

"Mutige Frauen kann man auch heute brauchen"

Missbrauchsdebatte, Frauenpriesterweihe und der "synodale Weg" der deutschen Bischöfe: Der emeritierte Kurienkardinal Kasper blickt gespannt auf die Entwicklung in der Kirche. Bei einem dieser Themen sieht er aber keinen Spielraum.

Walter Kardinal Kasper / © Francesco Pistilli (KNA)
Walter Kardinal Kasper / © Francesco Pistilli ( KNA )

Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper ist laut eigenem Bekunden gespannt auf mögliche Ergebnisse der von den deutschen Bischöfen angekündigten Reformdebatte.

Zugleich zeigte er sich in einem Interview der "Frankfurter Rundschau" (Dienstag) skeptisch mit Blick auf die Beschlussfähigkeit zu Fragen von gesamtkirchlicher Tragweite im Rahmen des angestrebten "synodalen Weges", der zudem bisher noch nicht klar definiert sei. Verbindliche Beschlüsse könne hier nur eine Synode "auf einer klaren kirchenrechtlichen Grundlage" fassen.

Nach intensivem Ringen hatten die deutschen Bischöfe im Frühjahr 2019 einen "verbindlichen synodalen Weg" beschlossen. Dabei soll es vor allem um die Themen Macht, kirchliche Sexualmoral und Lebensform der Priester gehen. Unter Mitarbeit von katholischen Laien und externen Experten wollen die Bischöfe ihre Positionen zu diesen Fragen klären. Der Missbrauchsskandal hatte die Kirche in eine Vertrauenskrise gestürzt, in der Rufe nach Reformen lauter wurden.

Amazonas-Synode als Beispiel?

Beispielgebend könne die von Papst Franziskus im Herbst einberufene Amazonas-Synode sein, so Kasper weiter. "Dort sind acht regionale Bischofskonferenzen zuständig." Falls die Bischöfe beispielsweise einvernehmlich darum bäten, verheiratete Männer - sogenannte viri probati - zu Priestern zu weihen, "wäre der Papst nach meiner Einschätzung im Grundsatz wohl dazu bereit", sagte der Kardinal.

Auf den Einwand, dann könne es wiederum heißen, Glaubensfragen müssten weltkirchlich einheitlich entschieden werden, antwortete Kasper, die "viri probati" seien keine Glaubensfrage. "Der Zölibat der geweihten Amtsträger hat eine innere Nähe dazu, ist aber kein Dogma, keine unabänderliche Praxis. Ich bin sehr dafür, am Zölibat als einer verbindlichen Lebensform mit ungeteiltem Einsatz für die Sache Jesu Christi festzuhalten. Aber das schließt nicht aus, dass in besonderen Situationen auch Verheiratete den priesterlichen Dienst übernehmen können."

"Priesterweihe von Frauen nicht möglich"

Derweil hält Kasper die Priesterweihe von Frauen in der katholischen Kirche für ausgeschlossen. Papst Johannes Paul II. habe "endgültig festgehalten", dass die Kirche keine Vollmacht zur Priesterweihe von Frauen habe. Daran sehe sich auch Papst Franziskus gebunden, sagte Kasper weiter.

Für das priesterliche Amt gebe es "auf der Grundlage des Neuen Testaments eine ununterbrochene Tradition nicht nur in der katholischen Kirche, sondern in allen Kirchen des ersten Jahrtausends, wonach die Priesterweihe und entsprechend die Bischofsweihe Männern vorbehalten ist", führte Kasper aus. "Diese Tradition galt auch in den lutherischen Kirchen und in den anglikanischen Kirchen bis ungefähr in das letzte Drittel des 20. Jahrhunderts."

In der Diskussion über eine Diakoninnen-Weihe sieht der 86-Jährige, der als wichtiger theologischer Gewährsmann des Papstes gilt, "zur Zeit wenig Bewegung". Die Interpretation der historischen Zeugnisse unter angesehenen Fachleuten sei unterschiedlich. Der Papst hatte hierzu eigens eine Kommission eingesetzt, die aber zu keinem eindeutigen Ergebnis kam.

Leise Kritik an Initiative "Maria 2.0"

Nicht alle Leitungsaufgaben in der Kirche bedürften jedoch der Weihe, betonte Kasper. "Wichtiger scheint mir, dass schon heute Frauen als Gemeinde- und Pastoralreferentinnen, als Kommunionhelferinnen und Lektorinnen, in Caritas und Katechese, Theologie und Verwaltung zehn Mal mehr tun, als die damaligen Diakoninnen je taten." Jede Diözese und jede Pfarrei würde ohne diesen Dienst von Frauen "schon morgen zusammenbrechen", unterstrich der Kardinal. "Es käme darauf an, diesen Dienst auch liturgisch sichtbar zu machen und ihn öffentlich anzuerkennen."

Bedenken äußerte Kasper mit Blick auf Protestaktionen wie "Maria 2.0" oder den "Tag der Diakonin", mit denen sich Katholikinnen für eine Öffnung der Weiheämter stark machen. Er bezweifle, dass ein Kirchenstreik eine angemessene Methode darstelle: "Jedenfalls sollte man dazu nicht die Gottesmutter Maria instrumentalisieren." Das schließe allerdings nicht aus, "dass man auf die gestellten Fragen eingehen und die Schritte, die möglich sind, möglichst rasch tun muss".

Kasper betonte weiter: "Die heilige Katharina von Siena war weder Diakonin oder Priesterin, hat aber weit mehr bewirkt als alle damaligen Kardinäle zusammen." Die heilige Hildegard von Bingen habe dem Klerus von Köln und anderswo in Predigten öffentlich in einer Weise die Leviten gelesen, wie es sich heute kein Bischof und kein Papst erlauben könne, sagte der Kardinal: "Solch mutige, vom Geist Gottes erfüllte Frauen kann man auch heute gebrauchen."

Für kirchliche Verwaltungsgerichte

"Aufarbeitung und Vorbeugung" sind nach den Worten des emeritierten Kurienkardinals Walter Kasper das Gebot der Stunde im Kampf gegen Missbrauch in der katholischen Kirche. Es gelte, "Räume der Offenheit" zu schaffen, sagte Kasper: "Räume, in denen Betroffene offen sprechen können, wo sie offene Ohren finden und wo dann auch in aller Offenheit Konsequenzen gezogen werden."

Der ehemalige Bischof von Rottenburg-Stuttgart erläuterte, in seiner Zeit als Bischof habe er beim Umgang mit Verdachtsfällen das Problem gehabt, dass die Familien der Opfer oft "massiv" gemauert hätten: "Sie wollten um jeden Preis verhindern, dass das Geschehene in irgendeiner Weise ruchbar wird. Damit waren mir als Bischof mit den rechtlichen Möglichkeiten von damals ziemlich die Hände gebunden. Also, Sensibilisierung ist das A und O."

Anders als etwa sein Amtsbruder Gerhard Ludwig Müller sprach sich der Kardinal für kirchliche Verwaltungsgerichte als Instanzen aus, bei denen man Beschwerde einlegen könne. Müller hatte zu bedenken gegeben, dass Laien unmöglich über Bischöfe zu Gericht sitzen könnten.

"Das sehe ich anders", so Kasper. "Es geht ja nicht um ein Urteil über Personen, sondern über deren Entscheidungen. Verwaltungsakte der Kirche müssen den Regeln der Kirche entsprechen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und eine Grundvoraussetzung bischöflichen Handelns."

Zudem mache ja ein Verwaltungsgericht selbst keine Gesetze, sondern überprüfe nur die Einhaltung der vorhandenen. "Wenn so etwas in der Kirche passierte, würde dies den Sinn jedes Bischofs für Gesetzestreue und Rechtskonformität ungemein schärfen. Von einem Bischof zu verlangen, dass er seine eigenen Gesetze oder die Gesetze Roms einhält, ist weder unbillig noch schränkt es den Bischof ungebührlich ein. Es würde seiner Autorität im theologischen Sinne nichts nehmen, sondern im Gegenteil seine Autorität stärken, zu mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit beitragen."

 

Quelle:
KNA