Polen: Streit um die Entschädigung eines Missbrauchsopfers

Orden ficht Urteil an

Die Kirche übernimmt in Polen üblicherweise nur die Therapie- und Behandlungskosten von Missbrauchsopfern, zahlt aber kein Schmerzensgeld. Eine junge Frau hatte nun aber gerichtlich von einer katholischen Ordensgemeinschaft eine Rekordentschädigung erstritten. Die legte Beschwerde ein. Nun soll Polens Oberster Gerichtshof entscheiden.

Richterhammer unter einer Robe / © Uli Deck (dpa)
Richterhammer unter einer Robe / © Uli Deck ( dpa )

Der Streit um die Entschädigung eines Missbrauchsopfers durch eine katholische Ordensgemeinschaft kommt vor Polens Obersten Gerichtshof. Die Gesellschaft Christi für Emigrantenseelsorge werde gegen die von einem Berufungsgericht in Posen verhängte Rekordentschädigung von 233.000 Euro und einer lebenslangen Monatsrente von fast 190 Euro Beschwerde einlegen, sagte der Anwalt der Ordensgemeinschaft, Krzysztof Wyrwa, am Donnerstagabend der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Erst der Oberste Gerichtshof entscheidet endgültig über den konkreten Fall."

Das Berufungsgericht hatte am Dienstag die Beschwerde der Ordensgemeinschaft gegen das Urteil des Bezirksgerichts Posen zurückgewiesen. Der Ordensmann Roman B. hatte von 2006 bis 2007 das damals 13 Jahre alte Mädchen mehrfach vergewaltigt. Seine vierjährige Haftstrafe hat er bereits abgesessen. Ende 2017 versetzte die Kirche Roman B. zurück in den Laienstand. Später wurde er zudem aus der Ordensgemeinschaft ausgeschlossen.

Das Urteil vom Dienstag kann laut dem Anwalt keine Grundlage für Entschädigungsansprüche von Missbrauchsopfern gegen die Kirche darstellen. "Jeder Fall muss immer individuell vom Gericht bewertet werden", sagte er. Die junge Frau hatte anfangs eine dreimal so hohe Entschädigungssumme in dem Zivilprozess beantragt. Die Kirche übernimmt in Polen üblicherweise nur die Therapie- und Behandlungskosten von Missbrauchsopfern, zahlt aber kein Schmerzensgeld.


Quelle:
KNA