Orden in Belgien schließt aktive Sterbehilfe nicht mehr aus

"Wir nehmen das unerträgliche und aussichtslose Leiden ernst"

Seit drei Jahren gibt es in Belgien das liberalste Sterbehilfegesetz der Welt. Was das für Konsequenzen für kirchliche Einrichtungen hat, zeigt sich nun am Orden der Barmherzigen Brüder.

Diskussion über Sterbehilfe für Senioren in Belgien / © Gaetan Bally (dpa)
Diskussion über Sterbehilfe für Senioren in Belgien / © Gaetan Bally ( dpa )

Der Orden "Broeders van Liefde" (Barmherzige Brüder) in Belgien schließt aktive Sterbehilfe in seinen psychiatrischen Zentren nicht mehr grundsätzlich aus. "Wir nehmen das unerträgliche und aussichtslose Leiden und die Bitte um aktive Sterbehilfe von Patienten ernst", heißt es in einer auf der Internetseite veröffentlichten Erklärung des Ordens, der sich besonders in der Pflege von psychisch Kranken engagiert. Zugleich, so die Brüder, wolle man das Leben schützen. Aktive Sterbehilfe dürfe nur durchgeführt werden, wenn keine anderen Behandlungen mehr eine Perspektive bieten würden.

Unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand

Generalsuperior Rene Stockman, der an der Spitze des in 31 Ländern tätigen Ordens steht, habe sich enttäuscht gezeigt, berichtete die flämischen Zeitung "De Morgen". "Ich bin zuversichtlich, dass wir das Recht haben, aktive Sterbehilfe zu verweigern", sagte Stockman. Die Tür für die aktive Sterbehilfe werde einen Spalt geöffnet und das sei "bedauerlich". Er fügte hinzu: "Wir können nicht akzeptieren, dass aktive Sterbehilfe in den Mauern unserer Institution durchgeführt wird." Stockman kündigte an, mit Mitgliedern des Ordens im Vatikan und den belgischen Bischöfen über mögliche Konsequenzen zu beraten.

Die Kongregation betreibt in Belgien mehrere Schulen, psychische Kliniken und Pflegeheime. Die Gemeinschaft wurde 1807 von einem Priester in Gent gegründet. In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Auch Patienten mit "unerträglichen" psychischen Leiden können Sterbehilfe beantragen. Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten.


Quelle:
KNA