Weihbischof Puff begrüßt Vatikanpapier zu Totenbestattung

"Einen Ort der Erinnerung"

Ein neues Vatikan-Dokument hat Klarheit über den Umgang mit der Asche von Verstorbenen geschaffen. Sie in der Natur zu verstreuen oder in Wohnräumen aufzubewahren, ist nach katholischer Lehre nicht erlaubt. Weihbischof Puff begrüßt diesen Entschluss.

Weihbischof Ansgar Puff / © Katja Früh
Weihbischof Ansgar Puff / © Katja Früh

"Seine Asche wurde einfach auf dem Rasen des Friedhofs verstreut." Der Kölner Weihbischof Ansgar Puff erinnert sich in seinem täglichen Impuls an eine Bestattung, bei der ein verstorbener Mann nicht wie gewohnt im Sarg oder in der Urne beerdigt wurde. Es gibt für ihn keinen Ort der Erinnerung und des Gedenkens, beklagt Weihbischof Puff. Doch für uns Christen sei es besonders wichtig, dass unsere Toten nicht in Vergessenheit geraten.

Aus diesem Grund befürwortet der Kölner Weihbischof die neue Instruktion der vatikanischen Glaubenskongregation, die besagt, dass die Asche von Verstorbenen an "einem heiligen Ort" aufbewahrt werden muss, etwa auf Friedhöfen oder in Kirchen.

Erinnerungen an den Tod festhalten

Die neue Instruktion solle die "lehrmäßigen und pastoralen Gründe" für eine vorrangige Erdbestattung darlegen, an der die Glaubenskongregation in Erinnerung an den Tod und das Begräbnis Jesu weiter festhält. Gleichzeitig würden auch Normen für die Aufbewahrung der Asche im Fall einer Feuerbestattung festgelegt. Denn die christlichen Kirchen wehrten sich lange gegen Feuerbestattungen, sollten die Toten doch für den Tag ihrer "fleischlichen" Auferstehung in ein Grab gelegt werden.

Für Katholiken war eine Einäscherung seit dem Edikt von Paderborn 785 durch Karl den Großen verboten. Leichenverbrennungen waren nur als besonders schändliche Bestattungsform vorgesehen, zum Beispiel für Hexen. Dazu kam, dass Feuerbestattungen im 19. Jahrhundert insbesondere von humanistischen Kreisen und ausgewiesenen Kirchengegnern propagiert wurden. Die Kirche sah darin eine Leugnung der leiblichen Auferstehung.

Wandel in Bestattungskultur

1876 wurde in Gotha das erste Krematorium im Deutschen Reich eröffnet. 1960 waren gerade mal zehn Prozent der Bestattungen in der Bundesrepublik Feuerbestattungen. Mittlerweile sind es über 60 Prozent. Die evangelische Kirche gab 1920 ihren Widerstand auf. Erst 1963 erlaubte der Vatikan auch Katholiken Einäscherungen.

Auf die Kirchen hat der Wandel der Bestattungskultur darüber hinaus große Auswirkungen: Bei 925.000 Todesfällen in Deutschland 2015 gab es nur noch 604.260 kirchliche Bestattungen. Das waren 65 Prozent. Im Jahr 2000 lag der Anteil noch bei 71,5 Prozent.


Quelle:
DR , KNA , epd