Weihe einer Frau nach kirchlichem Strafrecht Vergehen

Exkommunikation als Strafe

Die Weihe einer Frau wird im kirchlichen Strafrecht erstmals ausdrücklich als Vergehen erwähnt. Auch die Spendung von Sakramenten an jemanden, "dem der Empfang verboten ist". Das entspreche der gegenwärtigen Lehre.

Kirchenrecht: Der rote Buchdeckel des Codex Iuris Canonici (CIC) / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kirchenrecht: Der rote Buchdeckel des Codex Iuris Canonici (CIC) / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Bei der Reform des kirchlichen Strafrechts wird der Versuch einer Weihe von Frauen erstmals als explizites Delikt erwähnt (can. 1379 §3). Das Gleiche gilt für die Spendung von Sakramenten an jemanden, "dem der Empfang verboten ist". Letzteres gilt jedoch nur für jemanden, dem nach einem kirchenrechtlichen Verfahren der Sakramentenempfang formal untersagt wurde, erläuterte Bischof Juan Arrieta bei der Vorstellung am Dienstag im Vatikan.

Kirche wolle nicht "Schrauben anziehen"

Der Kommunionempfang von Christen anderer Konfession oder wiederverheiratet Geschiedener sei eine moralische, keine rechtliche Angelegenheit, so der Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte. In beiden Fällen wolle der kirchliche Gesetzgeber keine "Schrauben anziehen", sagte Erzbischof Filippo Iannone. Dies sei einfach Sachstand.

Stand der derzeitigen Lehre

Zur Neuaufnahme des Verbotes einer Weihe an Frauen erklärte Arrieta, dies stelle die gegenwärtige Lehre dar. "Sollte man irgendwann zu einer anderen theologischen Einschätzung gelangen, wird auch das Recht geändert", so der Kirchenjurist. Insofern blockiere der Kanon nicht die vom Papst eingesetzte Kommission, die über den Diakonat von Frauen in der frühen Kirche forschen soll.

Strafe Exkommunikation

In dem am Dienstag im Vatikan vorgestellten Text heißt es: "Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu" (can. 1379 §3). Ein Kleriker kann zusätzlich aus dem Klerikerstand entlassen werden.

Die am Dienstag vorgestellte Reform des Strafrechts im kirchlichen Gesetzbuch des Codex Iuris Canonici betrifft vor allem die Bereiche Missbrauch, Vermögensdelikte und Aufsichtspflichten von Oberen.


Quelle:
KNA