Vatikan erklärt alternative Taufformeln für ungültig

"Im Namen von Mama und Papa..."

Weil ein Priester in Italien familien- und gemeindefreudlicher taufen wollte, änderte er die Taufformel. Seinem Bischof war das nicht geheuer; er wollte das geklärt haben. Nun teilt der Vatikan seine Antwort mit.

Autor/in:
Roland Juchem
Papst Franziskus tauft einen Säugling / © Osservatore Romano/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus tauft einen Säugling / © Osservatore Romano/Romano Siciliani ( KNA )

Gottesdienstfeiern wie Hochzeit oder Taufe, bei denen die Familie eingebunden ist, werden oft persönlich gestaltet. Dabei ist einiges möglich, aber nicht alles beliebig veränderbar. Darauf weist die vatikanische Glaubenskongregation in einer lehrmäßigen Note hin. Die Taufformel selbst etwa darf nicht verändert werden. Sie muss lauten: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." Dabei wird dem Täufling ein Kreuz auf die Stirn gezeichnet und sein Kopf mit Wasser übergossen.

Andere Formeln ungültig

Die Formel "Wir taufen dich ..." hingegen sei ungültig. Auf Anfrage einer italienischen Diözese hat die Kirchenbehörde Ende Juni geantwortet, der Vatikan die Antwort am Donnerstag veröffentlicht. In dem Bistum hatte eine Priester schon länger mit leicht unterschiedlichen Formeln getauft. Er wollte damit den Gemeinschaftscharakter der Taufe unterstreichen und die Feier weniger priesterzentriert machen; also formulierte er: "Im Namen von Papa und Mama, des Paten und der Taufpatin, der Großeltern, der Familienmitglieder, der Freunde, im Namen der Gemeinschaft taufen wir dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."

Als er diese Variante in einem Buch zur Nachahmung empfahl, wollte sein Bischof dies dann doch geklärt haben. Dem Vernehmen nach fragte er zuerst in der Gottesdienst- und Sakramentenkongregation nach. Von dort ging die Anfrage an die Glaubenskongregation. Die hatte schon 2008 eine ganz ähnliche Anfrage - auch "Dubia" genannt - erhalten.

Aus dem englischsprachigen Raum wollte damals jemand wissen, ob man auch die Formel sprechen könne: "Ich taufe dich im Namen des Schöpfers, des Erlösers und des Heiligers".

Zeremonie muss im Falle des Falles wiederholt werden

Nein, kann man nicht, beschied die Behörde ebenfalls. Ihr damaliger Leiter, Kardinal William Levada, veröffentlichte die Antwort auf Anordnung von Papst Benedikt XVI. Auch damals lautete die zweite Antwort: Wenn bei einer Taufzeremonie solche Worte verwandt wurden, muss die Zeremonie wiederholt und dem Täufling mit der gültigen Formel das Sakrament dann erst tatsächlich gespendet werden. "In forma absoluta" lautet der Fachbegriff.

Es sei eine "alte Versuchung mit fragwürdigen Beweggründen pastoraler Natur", die "von der Tradition vorgegebene Formel durch andere Texte zu ersetzen, die für geeigneter erachtet werden", heißt es nun in der von Kardinal Luis Ladaria unterzeichneten Erklärung. Der Priester sei "nicht nur nicht befugt, über die sakramentale Spendeformel nach Belieben zu verfügen". Er könne "noch weniger erklären, dass er im Namen der Eltern, der Taufpaten, der Familienmitglieder oder Freunde, und nicht einmal im Namen der feiernden Gemeinde selbst, handelt".

Untrennbare Verbindung zwischen Kirche und Jesus

Die theologische Begründung der Kongregation fußt auf der untrennbaren Verbindung zwischen der Kirche und Christus als ihrem Haupt: Christus hat demnach die Sakramente eingesetzt und ist auch der eigentliche Spender; diese Tatsache entwickelte das Lehramt der Kirche weiter. Das Konzil von Trient (1545-1563) bekräftigte die Lehre von der göttlichen Einsetzung der sieben Sakramente. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) bestätigt sie, weshalb niemand «nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern» dürfe, wie es die Liturgie-Konstitution des Konzils formulierte.

Für die Gültigkeit des katholischen Taufsakraments ist neben der gültigen Taufformel, dem Kreuzzeichen und Übergießen mit Wasser außerdem die richtige Absicht des Spenders notwendig. Der muss die Taufe in der Intention der katholischen Kirche spenden - weshalb etwa auch eine muslimische Krankenschwester in einem katholischen Krankenhaus in einem Notfall ein Kind taufen kann, wenn sie es auf Bitten der Mutter oder Eltern in dem geschilderten Sinn tut. Und mit der gültigen Taufformel.


Quelle:
KNA