Der veröffentlichte Erlass "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) soll nach dem Missbrauchsgipfel im Vatikan vom Februar für einheitliche Verfahren sorgen. Die Einzelheiten:
Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung.
Definition von "Schutzbefohlenen" als Opfer: Die Pflicht zur Meldung besteht in Zukunft auch, wenn Ordensfrauen und abhängige volljährige Seminaristen oder Ordensnovizen betroffen sind.
Vertuschung: Als neuen Straftatbestand führt der Papst die Vertuschung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche ein.
Umgang mit Opfern: Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss die Kirche Opfern auch medizinische und psychotherapeutische Hilfe anbieten. (epd,kna)
10.07.2019
Der Leiter des päpstlichen Kinderschutzzentrums, Hans Zollner, hält die neuen Richtlinien von Papst Franziskus im Kampf gegen sexuellen Missbrauch für wirksam. Demnächst braucht jede Diözese ein Prozedere, wie Missbrauchsfälle anzuzeigen sind.
Dies sei bis zum 1. Juni 2020 umzusetzen. Was nach einer Selbstverständlichkeit klinge, sei aber de facto für 80 Prozent der Länder dieser Welt neu, sagte Jesuitenpater Hans Zollner. Er äußerte sich in einem Interview mit dem Kindermissionswerk "Die Sternsinger" (Dienstag online) mit Sitz in Aachen und ergänzte: "Das ist überall dort keine Selbstverständlichkeit, wo Ressourcen knapp sind, und wo die Aufmerksamkeit auf dieses Thema bei weitem nicht so ausgeprägt ist."
Auch Machtmissbrauch ein Thema
Ein weiterer wichtiger Schritt sei die allgemeine Anzeigepflicht für Geistliche und Ordensleute, wenn ein Verdacht von Missbrauch vorliegt, so der deutsche Psychologe. "Und drittens geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch, sondern auch um Machtmissbrauch, womit die enge Definition von sexualisierter Gewalt aufgesprengt wird und auch andere Formen von Missbrauch sanktioniert werden."
Papst Franziskus hatte im Mai mit einem sogenannten Motu Proprio die Kirchenrechtsnormen gegen den sexuellen Missbrauch durch Geistliche verschärft. Die neuen Vorschriften des Dokuments mit dem Titel "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) gelten zunächst für drei Jahre und treten am 1. Juni in Kraft.
Rechenschaftspflicht für Leitungsebene
Zollner betonte, mit dem neuen Gesetz werde auch der Begriff "schutzbefohlene Erwachsene" in die kirchliche Rechtsprechung eingeführt. "Politisch ist aber noch etwas anderes ganz entscheidend:
Zum ersten Mal gibt es den Ansatz, die Rechenschaftspflicht von Bischöfen und Kirchenoberen anzugehen. Das ist ein großer Erfolg." Bislang habe nur der Papst Bischöfe sanktionieren können. Nun kämen auch untergeordnete Ebenen ins Spiel.
Zollner wurde 2014 von Papst Franziskus in die damals neu gegründete Päpstliche Kommission zum Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch berufen. Er gilt als einer der führenden kirchlichen Fachleute auf diesem Gebiet und ist Präsident des "Centre for Child Protection" (CCP) an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.
Der veröffentlichte Erlass "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) soll nach dem Missbrauchsgipfel im Vatikan vom Februar für einheitliche Verfahren sorgen. Die Einzelheiten:
Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung.
Definition von "Schutzbefohlenen" als Opfer: Die Pflicht zur Meldung besteht in Zukunft auch, wenn Ordensfrauen und abhängige volljährige Seminaristen oder Ordensnovizen betroffen sind.
Vertuschung: Als neuen Straftatbestand führt der Papst die Vertuschung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche ein.
Umgang mit Opfern: Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss die Kirche Opfern auch medizinische und psychotherapeutische Hilfe anbieten. (epd,kna)