Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass ein gestorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen.
Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den "Ruf der Heiligkeit" nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. (22.05.2018, epd)
23.12.2018
Gibt es bald einen neuen Seligen? Papst Franziskus hat den deutschen Priester Richard Henkes als Märtyrer christlichen Glaubens anerkannt. Damit ist der Weg zur Seligsprechung frei gelegt.
Der deutsche Priester Richard Henkes (1900-1945) ist von Papst Franziskus als Märtyrer des christlichen Glaubens anerkannt worden. Wie der Vatikan am Wochenende mitteilte, bestätigte der Papst dies in einer Audienz für den Leiter der Heiligsprechungskongregation, Kardinal Angelo Becciu.
Der in Ruppach im Westerwald geborene Henkes sei am 22. Februar 1945 im KZ Dachau wegen "Hasses gegen den Glauben" gestorben, heißt es in dem Dekret.
Als freiweilliger Krankenpfleger gestorben
Henkes gehörte dem Orden der Pallottiner-Missionare an und war seit 1931 als Prediger und Exerzitienleiter in Oberschlesien tätig. Mehrmals wurde er bei der Gestapo angezeigt. Im April 1943 wurde er in Ratibor wegen "Aufwiegelung des Volkes von der Kanzel" verhaftet und Mitte Juli ins KZ Dachau gebracht. Am 22. Februar 1945 starb Henkes an den Folgen einer Typhus-Epidemie. Er hatte sich freiwillig als Pfleger für Kranke im sogenannten Tschechen-Block gemeldet und sich dort angesteckt.
Die Urne mit seiner Asche wurde auf dem Limburger Pallottiner-Friedhof beigesetzt, 1990 dann in die Bischofsgruft des Friedhofs übertragen. Mit der Anerkennung des Martyriums ist Weg für eine Seligsprechung von Henkes frei. Im Januar 2007 waren die erste Etappe des Seligsprechungsverfahrens im Bistum Limburg abgeschlossen und die Unterlagen nach Rom geschickt worden.
Für die Freiheit und Wahrhaftigkeit gekämpft
Im Bistum Limburg und bei den Pallottinern wurde die Nachricht von der Seligsprechung freudig aufgenommen. Bischof Georg Bätzing erklärte, Henkes habe sich "der Bevormundung des Denkens und Glaubens in der Nazizeit mutig entgegengestellt und dafür die Konsequenzen sehenden Auges übernommen".
Pallottiner-Provinzial Helmut Scharler sagte in Friedberg bei Augsburg, die Kirche würdige mit der Seligsprechung einen Priester, der der Nazi-Diktatur mit allen Konsequenzen Widerstand geleistet habe. In Schule, Seelsorge und Predigt habe er mutig das christliche Menschenbild vertreten und damit für Freiheit und Wahrhaftigkeit gekämpft. Dass sich Henkes, "das nahe Ende des Krieges und die Ansteckungsgefahr vor Augen, freiwillig mit den Kranken in Quarantäne begab, war für ihn konsequente Christus-Nachfolge".
Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass ein gestorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Selige werden im Gegensatz zu Heiligen nur regional verehrt. Der Seligsprechung kann aber eine Heiligsprechung und damit die weltweite Verehrung der betreffenden Person folgen.
Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den "Ruf der Heiligkeit" nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. (22.05.2018, epd)